Nutzung von städtischen Schwimmbädern/Schwimmstätten: Benutzungsordnung und Antrag
Die Benutzungsordnung soll den Betrieb in den Bädern so regeln, dass alle Benutzer die größtmögliche Freude an ihrem Badbesuch haben. Gültig seit 1. Januar 2015. Und hier zu finden: Ein Antrag auf Nutzung.