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Inhalt



Schulbuchfonds Aachen

Der Verein „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not“ unterstützt die Stadt Aachen bei der Einrichtung eines Schulbuchfonds, um bedürftigen Familien bei der Beschaffung von Schulbüchern durch die Übernahme des Eigenanteils zu unterstützen. Zu diesem Zweck stellt der Verein einen Betrag von 6.000 Euro zur Verfügung.

Die Stadt Aachen dankt dem Verein „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not“ deshalb für die in den nachfolgenden Regularien  genauer beschriebene Unterstützung zur Einrichtung eines Schulbuchfonds.

Regularien zur Bewirtschaftung des Schulbuchfonds des Vereins  „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not“ durch die Schulverwaltung

Präambel: Der Tod von Nele und Hanns Bittmann durch einen tragischen Unfall am 24.04.2006 hat in der gesamten Region Aachen tiefe Trauer und Ratlosigkeit hervorgerufen. In langjähriger Kameradschaft hat die Gesangsgruppe ‚Jonge vajjen Beverau’, hervorgegangen aus dem Hofstaat des Karnevalsprinzen Hanns I. Bittmann 2001, einige Jahre ehrenamtlich ca. 60.000 Euro (in Worten: sechzigtausend) für die Aktion ‚Menschen helfen Menschen’ gesammelt. Das Schicksal der Kinder Jana und Florian Bittmann war der Auslöser, diesen Verein zu gründen, um Kindern in solchen und ähnlichen Notsituationen zu helfen. So bleiben die ‚Jonge vajjen Beverau’ und die Region Aachen dauerhaft mit Nele und Hanns Bittmann verbunden und schaffen ihnen ein würdiges Andenken.

Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Besondere Aufmerksamkeit soll Kindern gelten, die durch Unfall oder Tod eines oder beider Elternteile betroffen sind und in der Region Aachen ansässig sind.

Für den Verein ist eine geregelte Bildung von Kindern sehr wichtig. Das Fehlen finanzieller Mittel in Familien zur Beschaffung von Schulbüchern stellt im Sinne der Satzung ebenfalls eine Notlage dar.

Solchen Notlagen treten daher die Stadt Aachen und der Verein mit der Bildung dieses Schulbuchfonds  entgegen.

§1 Der Verein bestückt den Fonds in einem ersten Schritt mit einer Summe von 6.000,00 EUR  (Sechstausend Euro). Sollte der Fonds erschöpft sein, besteht seitens der Stadt Aachen kein Anspruch auf eine weitere Einlage. Der Verein, die Stadt oder Dritte können durch weitere freiwillige Einlagen einen Fortbestand des Fonds ermöglichen.

Sollten die Stadt oder Dritte weitere Einlagen in den Fonds tätigen, bestehen die Vergaberichtlinien fort.

Eine Änderung ist nur nach § 4 möglich.

§2 Über die Vergabe von Vereinsmitteln entscheidet die Stadt Aachen im Zusammenwirken mit den Schulleitungen der Aachener Schulen im Namen des Vereins. Den durch den Fonds Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Vereins zu.

Einen Antrag auf Gewährung einer Leistung des Fonds können stellen: Eltern für Kinder in Ausbildung die

  1. Leistungen nach dem SGB II oder XII erhalten oder
  2. keine Leistungen nach den vorgenannten Rechtsvorschriften erhalten, aber deren Familieneinkommen den entsprechenden Bedarfssatz nach den vorgenannten Rechtsvorschriften um max. 5 % übersteigen.

§3 Die Stadt Aachen übernimmt die Abwicklung in Zusammenarbeit mit den Aachener Schulen wie folgt:

  1. Leistungsberechtigte Eltern gem. den Vorgaben aus § 2 wenden sich an die Schulleitung der Schule, die ihr Kind besucht.
  2. die Schulleitung prüft die Bedürftigkeit gem. § 2 indem sie sich entsprechende Leistungsbescheide vorlegen oder die Einkommenssituation der Familie in adäquater Form darlegen lässt. Dies wird in der Schule in geeigneter Form dokumentiert.
  3. Die Schulleitung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen ob eine Leistung aus dem Schulbuchfonds gezahlt werden soll und ruft den entsprechenden Betrag schriftlich bei der Stadt Aachen ab.

§ 4 Eine Änderung dieser Vergaberichtlinien bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vereins.

§ 5 Die Stadt legt gegenüber dem Verein einmal jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ab.

Hintergrund
In der Vergangenheit haben die städtische Schulverwaltung sowie der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss als zuständige Fachausschüsse nach einer Lösung gesucht, für bedürftige Familien den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil bei der Beschaffung von Schulbüchern aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

Aus folgenden Gründen war dies war jedoch leider nicht möglich:

Der vorgeschriebene Eigenanteil der Eltern darf per Gesetz nur für Sozialhilfeempfänger (SGB XII) übernommen werden. Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bezieher fallen nicht unter diese gesetzliche Regelung und müssen den Eigenanteil aus eigenen Mitteln finanzieren.

Viele ALG II-Bezieher sind hierzu jedoch finanziell nicht in der Lage. Auch darüber hinaus gibt es viele Familien mit zu geringen Erwerbseinkommen, um den Eigenanteil, ohne dabei in eine finanzielle Notsituation zu geraten, selbst zu finanzieren. Dennoch darf die Stadt Aachen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für solche Familien nicht übernehmen. Als Kommune, die dem Haushaltssicherungskonzept unterliegt, darf die Stadt Aachen nämlich keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen übernehmen. Die Übernahme des Eigenanteils für ALG II-Bezieher stellt aber eine derartige freiwillige Leistung dar.