Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Pflegefamilien für unbegleitete ausländische Minderjährige

Krieg und Verfolgung in den Heimatländern der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (z.B. Afghanistan, Syrien, Mali, Guinea, Eritrea usw.) machen ein Leben unerträglich. Dies hat zur Folge, dass die jungen Menschen aus ihrer Heimat fliehen und sich ohne ihre Eltern auf den schwierigen Weg nach Europa machen, um hier ein besseres Leben zu haben. In der Regel sind sie männlich und zwischen 15 und 17 Jahre alt. Viele der jungen Flüchtlinge haben eine lange Flucht hinter sich, bei der sie viele Entbehrungen überstanden haben wie z.B. Hunger und kein Dach über dem Kopf sowie Angst um Ihr Leben.

Viele unbegleitete Minderjährige in Aachen leben in Heimeinrichtungen, Wohngemeinschaften oder Hotels. Einige dieser Jugendlichen, die ohne Eltern oder eine Vertrauensperson hier in Deutschland sind, wünschen sich, in einer Familie zu leben, um in Deutschland eine neue Heimat aufzubauen. Sie wollen schnell die deutsche Sprache erlernen, eine Schule besuchen und später eine Berufsausbildung absolvieren.

Für diese Jugendlichen suchen wir Pflegefamilien. Sind Sie interessiert?
Falls Sie einen ausländischen Minderjährigen aufnehmen möchten, sollten Sie Interesse an fremden Kulturen, Religionen und Mentalitäten haben. Die Jugendlichen benötigen Begleitung, um sich in der für sie neuen deutschen Kultur zurecht zu finden, sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei der Integration und Verselbständigung. Hier ist es unverzichtbar, dass Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, damit die Jugendlichen den Umgang mit dieser Sprache erlernen. Sie ist das Tor zu einem Leben in Deutschland.

Aufgrund ihrer Erfahrungen im Herkunftsland und der Flucht leiden viele unter Traumatisierungen – Sie als Pflegefamilien müssen daher bereit sein, sich auf das Leben mit traumatisierten Jugendlichen einzulassen. Der geschützte Rahmen in der Familie bietet Möglichkeiten, diese Erfahrungen besser aufarbeiten zu können. Für sie als Pflegeeltern bedeutet dies natürlich, dass Sie belastet und möglicherweise auch einmal enttäuscht werden.

Und natürlich sind es auch Jugendliche mit den manchmal anstrengenden Anforderungen, die diese Lebenszeit mit sich bringt. Von Vorteil ist es daher sicherlich, wenn sie selbst Erfahrungen im Umgang mit Menschen in dieser turbulenten Lebenszeit haben.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich auf die Allgemeinen Voraussetzungen verweisen, die auch für Sie gelten.

Wir haben uns entschieden, aufgrund der Besonderheit für den Bereich der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen eigene häufig gestellte Fragen zu beantworten:

  • Wie schnell kommt der Jugendliche? Nach der Überprüfung können Pflegeeltern angesprochen werden, die Schulung erfolgt evtl. erst im Nachhinein.
  • Wie lange bleibt der Jugendliche? Die Aufenthaltsdauer wird stark variieren. Es kann sogar sein, dass er seine Eltern wiederfindet und zu diesen zieht oder dass er in sein Heimatland zurückkehrt – aber es ist auch möglich, dass er einige Jahre in der Pflegefamilie bleibt.
  • Welche Unterstützung bekommen wir als Pflegefamilie?
    • Schulung
    • Beratung und Begleitung
    • Sicherstellung des Kindesunterhalts
    • Kindergeld
    • Steuerliche Vorteile
    • Altersvorsorgebeiträge für Pflegeeltern
    • Unfallversicherung für Pflegeeltern
    • Einmalige Beihilfen für besondere Anschaffungen
  • Wer vertritt den Jugendlichen rechtlich? Die Jugendlichen haben einen Vormund, der für Antragstellungen, Aufenthaltsstatus etc. zuständig ist. Der Vormund besucht den Jugendlichen einmal im Monat.
  • Welche Kontakte bestehen zur leiblichen Familie? Falls möglich kommt es zu Kontakten per Skype oder Telefon oder auch zu Verwandten, die in Deutschland leben.
  • Darf ich mit den Jugendlichen in Ausland? Es ist leider nicht möglich, mit den Jugendlichen ins Ausland zu fahren, was natürlich insbesondere hier im Grenzgebiet beachtet werden muss. Der kleine Einkauf in Vaals oder der Stadtbummel in Lüttich müssen ohne den unbegleiteten ausländischen Minderjährigen stattfinden, Urlaubsreisen können mit ihm nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen (Stand April 2016 – inwieweit zukünftig Änderungen vorgenommen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar).

Weitere Fragen beantworten wir gern auf unseren Informationsveranstaltungen.