Aachen lobt einen Integrationspreis aus
Die Stadt Aachen lobt in diesem Jahr zum zweiten Mal gemeinsam mit dem städtischen Integrationsrat einen Integrationspreis aus. Der „Integrationspreis der Stadt Aachen“ wird in Anerkennung und Würdigung des Engagements von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen Leben hinaus weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund verdient gemacht haben, verliehen.
Der Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration innerhalb der Stadt Aachen beitragen. Die feierliche Preisverleihung wird im Rahmen des „Tags der Integration“ am 22. September im Aachener Eurogress stattfinden.
Wer ist vorschlagberechtigt?
Vorschlagberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, Vereine, Institutionen, der Integrationsrat sowie die Verwaltung. Es können sowohl Maßnahmen eines Dritten als auch eigene Maßnahmen vorgeschlagen werden. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Vorschläge und Bewerbungen können noch bis zum 19. Juli 2013 an die Adresse „Stadt Aachen, Fachbereich Soziales und Integration, Geschäftsstelle des Integrationsrates, 52058 Aachen“ geschickt werden.
Und hier gibt's mehr Informationen
Informationen über den Integrationspreis sind bei Pia Lander von der Geschäftsstelle des Integrationsrates unter integrationsrat@mail.aachen.de oder der Telefonnummer 0241 – 432 5636 erhältlich.
Richtlinien für den Integrationspreis der Stadt Aachen
1. Allgemeines
In der Stadt Aachen leben 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ein Drittel von Ihnen hat einen Migrationshintergrund. Ihre Wurzeln liegen in über 150 Ländern und sie bringen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Diese Vielfalt gilt es von allen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, zu würdigen. Viele Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt die Vereine der Zugewanderten setzen sich für die Integration in allen Bereichen des Lebens ein.
Dieses Engagement möchten die Stadt Aachen und der Integrationsrat weiterhin fördern. Mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen soll dies in der Öffentlichkeit durch die Auszeichnung von außergewöhnlichem Einsatz und herausragenden Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration innerhalb der Stadt Aachen beitragen.
2. Gegenstand
Der Integrationspreis der Stadt Aachen berücksichtigt besondere Aktivitäten im Bereich Integration, die
- richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken
- durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind
- sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern.
Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung des Engagements von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in der Stadt Aachen verdient gemacht haben und für eine gegenseitige Anerkennung eintreten.
3. Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person. Sie kann sowohl die Maßnahme eines Dritten als auch eine eigene Maßnahme für die Auszeichnung vorschlagen. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Integrationspreis wird jährlich vergeben. Die Entscheidung über die Auszeichnung wird durch das Kuratorium getroffen. Gegen diese Entscheidung – ggf. auch gegen die Aberkennung einer bereits ausgesprochenen Auszeichnung – besteht kein Rechtsmittel.
Der Integrationspreis soll eine Anerkennung sein und erfolgt durch eine öffentlichkeitswirksame Präsentation der Leistungen der Preistragenden. Gegebenenfalls kann die Aktivität im Einzelfall projektbezogen begrenzt gefördert werden.
Die Vorschläge und Bewerbungen sind einzureichen bei:
Stadt Aachen
Fachbereich Soziales und Integration
Geschäftsstelle des Integrationsrates
52058 Aachen
integrationsrat@mail.aachen.de
Bewerbungsschluss und Fristen werden jeweils durch die Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen durch den Integrationsrat bestimmt.
4. Preisvergabe
Das Kuratorium wird vom Integrationsrat berufen. Dem Kuratorium gehören an:
- acht gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (drei Vertretende der Fraktionen, fünf direkt gewählte Mitglieder des Integrationsrates)
- eine Vertretung des Fachbereichs Soziales und Integration
Das Kuratorium ist unabhängig. Es entscheidet mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder.
Stand: 26. März 2012
