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Stadt Aachen Gebäudemanagement

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Aachener Standard - Aktualisierung ist in Arbeit

Aachener Standard - Aktualisierung ist in Arbeit

Definition, Anforderung für Neubau + Bestand

Wofür ist das?
Wie geht das?

Aachener Standard:
Im sog. "Aachener Standard" hat das Gebäudemanagement Planungsanweisungen für die eigenen Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen definiert, um den eigenen Ansprüchen an energiebewusstes Bauen und Betreiben zu entsprechen. Die Inhalte bestehen aus Richt- bzw. Zielwerten sowie aus konkreten Zielbeschreibungen, die sich je nach Bauaufgabe (Neubau, Sanierung, Bauen im Denkmal) unterscheiden können.

PDF Aachener Planungsbausteine >> hier

Anwendung:
Alle Neubauten der Stadt Aachen werden seit 2010 nach dem Aachener Standard, ein dem Passivhaus ähnlichen Standard, geplant.
Das energetische Niveau der Neubauten liegt dabei deutlich über dem heutigen gesetzlichen Standard und entspricht damit dem, was von kommunalen Gebäuden in der Zukunft erwartet wird:

Minimaler Energieverbrauch und maximale Nachhaltigkeit - Vergleich: "EnEV 2014" zu "Aachener Standard" zu "Passivhaus"

Garfik klein

Bei umfassenden Sanierungen und Erweiterungen wird ebenfalls ein hochwertiger Standard angestrebt, der Energiebedarf ist mindestens zu halbieren.

Ziele:
• Gute  Architektur- und Nutzungsqualität
• Wirtschaftliche Bauweise
• Angemessene Haustechnik
• Hoher energetischer Standard

Integrale Planung:
Die Ziele sind nur zu erreichen, wenn sie von Anfang an parallel berücksichtigt werden, man spricht von integraler Planung.

Grundprinzipien:
•  Kompakte Bauform
•  Gute Dämmqualität
•  Minimierung der Wärmebrücken
•  Luftdichtheit
•  Gute Luftqualität durch Lüftungsanlagen
•  Solare Nutzung wo möglich

Im folgenden werden die Inhalte und Zielwerte des Aachenener Standards erläutert:
•  Neubauten
•  Besonderheiten bei Um- und Erweiterungsbauten
•  Besonderheiten bei Denkmälern

Ergänzend eine Beispiel-Sammlung
•  konkreter Angaben und Beschreibungen zu einzelnen Bauteilen

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Neubauten:
Alle Neubauten der Stadt Aachen werden seit 2010 nach dem Aachener Standard geplant.

Energiewerte, Daten und Fakten:
Die energetische Berechnung wird nach dem Passivhaus-Projektierungs-Paket  nach Prof. Feist mit der Zielsetzung erstellt, einen Jahresheizwärmebedarf von max. 20 kWh/(m²a) einzuhalten.
Dabei wird bewusst auf die Zertifizierung nach PHPP verzichtet (15 kWh/(m²a) um der Nachhaltigkeit aller Bauteile gegenüber technisch noch nicht ausgereiften Produkten erste Priorität einzuräumen.

 Jahresheizwärmebedarf:  <  20 kWh/(m²a)    
 Primärenergiebedarf:  
(incl. gesamter Strombedarf)
 < 120 kWh/(m²a)    
 Wärmebrücken:  < 0,05 W/m²K    
 Drucktestluftwechsel n50:  max. 0,6 h-1    

Mindestanforderungen Wärmedurchgangskoeffzienten für Neubauten
Mit folgenden U-Werten W/(m²K) bzw. Dämmstärken sind im Passivhaus ähnlichen Neubau die oben genannten Ziele erfahrungsgemäß zu erreichen.
Diese müssen jedoch nach PHPP berechnet werden.

 Opake Außenbauteile:
Wände, Dach, Sohle
 < 0,15 W/(m²K)    
 Verglasungen:      < 0,7 W/(m²K)    
 Fenster UW:   max. 1,00 W/(m²K)    

Integrale Planung
Für ein optimales Bauergebnis ist es notwendig, dass die planenden Architekten alle anderen  Planungsbeteiligten aus der Haustechnik und der Bauphysik ab dem Vorentwurf zusammen bringen. Die Planer müssen interdisziplinär zusammenarbeiten, also eine integrale Planung realisieren.

Details
Bei allen Komponenten des Gebäudes ist auf energiesparende Konstruktionsdetails nach dem aktuellsten Stand der Technik zu achten.
Dabei sind insbesondere wärmebrückenfreie- bzw- arme Konstruktionen und eine perfekte Luftdichtheit zu realisieren.

Luftdichtheit
Die Herstellung einer funktionstüchtigen Luftdichtheit ist wichtiger und unabdingbarer Qualitätsmaßstab, der durch einen obligatorischen Blower-Door-Test nachgewiesen wird.
Für Neubauten nach Aachener Standard  ist ein Zielwert von 0,6 h-1 einzuhalten.

Lüftung und Klima
In einem passivhausähnlichen Gebäude ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung selbstverständlich.
Alle Lüftungsanlagen müssen über Zeitprogramme bzw. bedarfsabhängige CO2 Sensoren betrieben werden.

Im Allgemeinen ist das Kühlen von energetisch hochwertigen Gebäuden auf Grund der hohen Energieverbräuche ausgeschlossen. (Museen bilden teilweise aufgrund der konservatorischen Anforderungen eine Ausnahme.)
Daher sind die südlichen bis westlichen Fensterflächen so zu planen bzw. mit Sonnenschutz auszurüsten, dass eine Kühlung für eine entsprechende Nutzung nicht notwendig wird.

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Besonderheiten bei Sanierungen und Erweiterungen:
Bei der Sanierung wird ebenfalls ein hochwertiger Standard angestrebt, der jedoch durch bauliche Gegebenheiten wie, ungünstiges Flächen/ Volumenverhältnis, Sohlen auf Erdreich oder Denkmalschutz, eingeschränkt ist .Aber auch die Sanierungen von Bestandsgebäuden werden so geplant, dass das Ergebnis energetisch einem Neubau nach gesetzlichen Vorschriften entspricht. Damit ist der Energiebedarf eines Gebäudes mindestens zu halbieren.

Gesetzliche Grundlagen:
Die folgenden Gesetze und wichtigsten Inhalte sind zu berücksichtigen.

Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014):
Nachrüstverpflichtungen:
§ 10(1): Heizkessel vor Oktober 1985 müssen ausgetauscht werden (Verschärfung gegenüber der EnEV 2009: Heizkessel vor 1978)
§ 10(2): Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von heizungstechnischen Anlagen müssen gedämmt werden.
§ 10 (3+4): Alle obersten Geschossdecken (begehbar und nicht begehbar)  beheizter Räume müssen gedämmt werden.

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
§ 1a: Die Kommune hat eine Vorbildfunktion, die sich auch auswirkt auf Bestandsgebäude. Bei grundlegenden Renovierungen innerhalb von 2 Jahren (> als 20% der Gebäudehülle werden saniert und der Heizkessel ausgetauscht) muss das EEWärmeG erfüllt werden, entweder durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder durch eine Unterschreitung des Transmissionswärmebedarfs um mindestens 20%.
Ausnahmen: Denkmalschutz oder Überschuldung der Kommune

Mindestanforderungen für Wärmedurchgangskoeffizienten/ Dämmstärken
Sanierung und Anbauten
 
EnEV 2016
  W/(m²K) 

Aachen
W/(m²K)
   
 Außenwände:
z.B. Dämmstärke
Wärmeleitfähigkeit:
 0,28  0,20
16cm
0,032 W/mK
   
 Fenster:  1,30  1,00    
 Außentüren:  1,80  1,30    
 Dächer:
z.B. Dämmstärke
Wärmeleitfähigkeit:
 0,20  0,15
22cm
0,035 W/mK
   
 Oberste Decke:   
Nachrüstverspflichtung
z.B. Dämmstärke:
Wärmeleitfähigkeit:
 0,20
seit 1.10.2009
 0,15

22cm
0,035 W/mK
   
 Kellerdecke von unten:
z.B. Dämmstärke
Wärmeleitfähigkeit:
 0,35  0,24
10cm
0,025 W/mK
   
 Kellerdecke von oben / Sohle:
z.B. Dämmstärke
Wärmeleitfähigkeit:
+ Dämmstärke
 0,35  0,35
5 cm
0,022 W/mK
2 cm
0,035 W/mK
   

(Die oben genannten Dämmstärken geben den U-Wert ohne Berücksichtigung der vorhandenen Konstruktion wieder.)

Bestandsaufnahme:
Als Grundlage jeder energetischen Sanierung muss die genaue Bestandsaufnahme des Ist- Zustandes stehen. Dazu gehören die Auswertung der Planunterlagen und  die Abklärung bereits erfolgter Sanierungen.

Energiegutachten:
Anschließend ist die Erstellung eines Energiegutachtens mit Variantenvergleich notwendig. Dabei wird der Ist- Zustand unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verbrauchswerte mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen verglichen.

Mit Hilfe des Energiegutachtens kann die Effizienz unterschiedlicher Bauteilqualitäten ermittelt werden, um eine Hilfestellung bei Materialentscheidungen zu haben.

Das Energiegutachten wird im Entwurfsstadium erstellt, damit für die Kostenplanung, die Ausführungsplanung und die Ausschreibung alle Materialentscheidungen feststehen.

Grafik Primär Energie 534

Energetische Berechnung:
Mit Hilfe dieser energetischen Berechnung wird der Bezug zum Niveau nach EnEV 2016 und zu Förderprogrammen hergestellt. Dabei sind für zwei Parameter entscheidend: Der Jahres- Primärenergiebedarf (Qp), der durch die Gebäudehülle, aber auch durch den Energieträger und die Art der Haustechnik beeinflusst wird und der Transmissionswärmeverlust (H’T), der alleine durch die Dämmqualität der Gebäudehülle ermittelt wird.

Heizenergie:
Es gilt die Heizenergieverbräuche durch geeignete Sanierungen zu reduzieren.
Mit einer umfassenden Sanierung möglichst aller Bauteile ist dieser Kennwert häufig zu halbieren.

Baukörper 90er 534

Energieausweis:
Nach Fertigstellung des Sanierungsvorhabens kann aus dem Energiegutachten der gesetzlich erforderliche Energieausweis generiert werden

Umfassende Gebäudesanierungen
•  Bei umfangreichen Sanierungsvorhaben mit Sanierung von mindestens 3 Bauteilen ist das energetische EnEV-Niveau 2016 für Bestandsgebäude anzustreben.
•  Bei vollständigen Sanierungen aller Bauteile und der Haustechnik ist auch das EnEV- Niveau 2016 für Neubauten zu erreichen.
•  Parallel dazu gilt die obenstehende Tabelle.

Details
Auch bei der Sanierung müssen für eine hochwertige Ausführungsqualität viele wichtige Details berücksichtigt werden.

Beispiele:

Thermohaut
Thermohaut darf nur mit thermisch getrennten Dübel befestigt werden.

Aussenwanddämmung:
Der untere Abschluss der Aussenwanddämmung muss mind. 30 cm unter der Unterkante der Kellerdecke liegen. Sollte sich dieser Bereich im Erdreich befinden, ist dieser Abschnitt mit verrottungsfester Perimeterdämmung auszuführen.

Laibungen:
Die äußeren Laibungen an Fenstern sind möglichst mit 3 cm Dämmstärke zu dämmen, um hier  Wärmebrücken zu mindern.

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Besonderheiten bei Denkmälern:
Auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, bestehen energetische Sanierungsmöglichkeiten.

Dazu gehört die Dämmung des Daches und der Kellerdecken. In jedem Fall besteht in der Sanierung der Haustechnik eine effektive Sanierungsvariante. Die Gestaltung der Fenster muss mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Die Einhaltung des Uw – Wertes von 1,3 W/m²K ist mit Kämpferprofilen, Zweiflügeligkeit und Sprossen  nicht immer möglich.

Fenstererneuerung:
Werden ausschließlich die Fenster erneuert, müssen die Innenlaibungen mindestens mit folgenden Werten gedämmt werden.

•  Dämmstärke:             z.B. 15 mm
•  Wärmeleitfähigkeit:   0,028 W/mK

Materialien wie Calciumsilikatplatten oder auch speziell für diesen Zweck entwickelte Laibungsplatten aus Polyurethan können hier eingesetzt werden.

Luftdichtheit
Auch bei umfassenden Sanierungen der Gebäudehülle, vor allem der Dachschrägen, ist die Luftdichtheit ein wichtiges anzustrebendes Qualitätsmerkmal für eine erfolgreiche Sanierung und ist entsprechend dem Neubau auszuführen.

Lüftung und Klima
Bei umfassenden Sanierungen von  Schulen bzw. in sich abgeschlossenen Nutzungseinheiten als Schulerweiterungen, werden grundsätzlich Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung von mind. 75 % eingeplant.

Eine ausreichende natürliche Belüftung der Räume über das Öffnen der Fenster sollte jedoch möglich sein, damit die Lüftungsanlage außerhalb der Heizungsperiode abgeschaltet werden kann. (Lüftungsquerschnitte gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 oder mind. 3 % des Raumvolumens)

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Die sog. "Aachener Planungsbausteine" können Sie  >>hier herunterladen - diese enthalten neben sämtlichen Planungsempfehlungen auch die energetischen Kennwerte.
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Gebaute Beispiele Neubauten:

Cube Richterich
>> Cube Richterich

St. Leonhard
>> Mensa St. Leonhard

Feuerwache
Feuerwache

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Beispiel-Sammlung
Bauteile im Neubau:

Bauteil Fenster
•  Das wesentliche Profilmaterial für Fenster ist Holz, das mit einem Aluaußenprofil wettergeschützt wird.
•  Zusammengesetzte Sandwichprofile, Holz- Dämmung- Holz, werden aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht eingesetzt, obwohl damit bessere Uf-Werte zu erreichen sind. Eine Dämmlage zwischen Holz und Alu jedoch ist möglich.
•  Die Gebrauchstauglichkeit von Fensterprofilen für hochbeanspruchte Nutzungen soll nach den Qualitätsmaßstäben des RAL- Gütezeichens beschrieben werden.

•  Die Uw-Werte für Fenster werden  auf max. 1,10 W/(m²K) festgelegt.

•  Dieser Wert bezieht sich auf die Normgröße: 1,23 x 1,48 m. Größere Fenster verbessern den Wert, kleinere Fenster verschlechtern ihn. Jeder Flügel, jedes Kämpferprofil, jede Sprosse verschlechtert den Wert.

Fensterflügelgröße
•  Die Größe der zu öffnenden Fenster sollte sorgfältig den Funktionen Belüftung, Gestaltung, Reinigung und möglicherweise Fluchtweg angepasst werden. Die ausreichende natürliche Belichtung kann auch ergänzend über fest verglaste Fenster ergänzt werden.
•  Die Glasflächen sollen so ausgelegt sein, dass eine natürliche Belichtung ohne Überhitzung möglich ist.

Wärmeschutzglas
•  Für die Erreichung des Aachener Standards ist Dreifach- Verglasung notwendig. In Kindergärten kann bei beweglichen Flügeln wegen des ca. 10 Kilo höheren Gewichtes auf eine gute Zweifachverglasung zurückgegriffen werden.

Abstandhalter im Wärmeschutzglas
•  Der thermisch verbesserte Abstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl, als Warm-edge bezeichnet,  stellt gegenüber dem aus Aluminium eine Verringerung der  Wärmebrücke dar, mit der u. a. eine Kondensation am Scheibenrand verhindert wird. Dieser ist inzwischen Stand der Technik.

Einbau des Fensters
Der Fenstereinbau muss neben der statischen Kraftübertragung und der Regendichtigkeit eine absolute Luftdichtigkeit innen gewährleisten. Dies ist nur mit geeigneten Dichtbändern zu leisten, die anschließend in den Innenlaibungen eingeputzt werden.

Bauteil Tür
•  Hauteingangstüren müssen mit einem unbeheizten Windfang witterungsgeschützt werden. Dieser muss eine funktionierende Schleuse darstellen. Das heißt, dass jeweils eine der beiden Türen geschlossen sein muss.

Bauteil Außenwand
•  Die genannten Dämmstärken sind mit verschiedenen Wandkonstruktionen zu erreichen.
•  Aus Gründen der Nachhaltigkeit sind langlebige Außenwandverkleidungen zu bevorzugen sowie neuartige Wandkonstruktionen mit Dämmkern. Auch Skelettbauten eignen sich.
•  Grundsätzlich soll die Dämmung der Außenwand mit der Perimeter- bzw. Dachdämmung eine lückenlose nahezu Wärmebrücken freie Hülle ergeben.

Bauteil Dach/ Sohle
•  Die Sohle und das Flachdach sind Flächen, die problemlos höhere Dämmstärken vertragen und auf Grund großer Flächenanteile die Gesamtbilanz positiv beeinflussen.
•  Beim Warmdach wird  das Dämmpaket  eine Stärke von ca. 30cm oder mehr haben.
•  Beim Sparrendach wird nur eine Kombination von Zwischensparren- und Untersparren- bzw. Aufsparrendämmung zum Ziel führen.
•  Um die genannten Wärmedurchgangskoeffizienten der Sohle zu erreichen, ist außer einer Dämmung im Fußbodenaufbau eine Last abtragende Perimeterdämmung unter der Bodenplatte z.B. aus Hartschaumstoffen oder Glasschotter zu empfehlen.

Wärmebrücken
•  Alle Details bzw. Anschlusspunkte sind so zu planen, dass eine nahezu wärmebrückenfreie Konstruktion entsteht. Zum Beispiel sollte das Fenster in der Dämmebene liegen bzw. Bauteilübergänge keine Schwachstellen aufweisen.
•  Alle Wärmebrücken müssen beim Passivhaus energetisch berechnet, nicht nur mit Hilfe eines pauschalierten Wertes abgeschätzt werden

Luftdichtheit
•  Nach EnEV 2009 (§6) sind Neubauten sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche incl. der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.

•  Die Herstellung einer funktionstüchtigen Luftdichtheit ist wichtiger und unabdingbarer Qualitätsmaßstab. Dabei sind alle Bauteilübergänge planerisch und ausführungstechnisch sorgfältig zu bearbeiten.
•  Der Nachweis kann nur mit einem blower-door-Test geführt werden. Die EnEV verlangt einen Zielwert von 3,0 h-1 für Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen, 1,5 h-1 für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen. Für Neubauten nach Aachener Standard  ist ein Zielwert von 0,6 h-1 einzuhalten.

Temperaturenzonen
•  Das Planen von unterschiedlichen Temperaturenzonen ist entsprechend der vorgesehenen Nutzung sinnvoll und muss energetisch  gewertet werden.
•  Die Anordnung der Nutzungen unterschiedlicher Temperaturzonen sollten im Grundriss optimiert geplant werden.

Sommerlicher Wärmeschutz
•  Der sommerliche Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 ist nachzuweisen.
•  Alle besonnten Fensterflächen erhalten einen hinterlüfteten, außen liegenden Sonnenschutz (Durchlassfaktor b <0,2 nach VDI 2078), der für Windgeschwindigkeiten von mind. 13m/s ausgelegt ist.
•  Der Sonnenschutz wird grundsätzlich automatisch betrieben, muss aber manuell übersteuerbar sein.
•  Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein, dass auch bei voller Schutzfunktion auf künstliche Beleuchtung verzichtet werden kann. Hierzu sind beispielsweise tageslichtoptimierte Systeme einzusetzen, bei denen sich der obere und der untere Teil unabhängig voneinander einstellen lassen. Während der untere Teil für einen blendfreien Arbeitsplatz sorgt, reflektieren die oberen Lamellen das Sonnenlicht gegen die Decke und leuchten den Raum damit aus.

•  Zur Vermeidung der sommerlichen Überhitzung ist mit ausreichenden  Speichermassen zu planen. (z.B. Verzicht auf abgehängte Decken (unter Wahrung der akustischen Vorgaben), Einbau massiver Innenwände, Latentwärmespeicher etc.) und entsprechende bauliche Vorbereitungen für eine Nachtkühlung vorzusehen.
Ebenfalls sind zu sichernde Fensterlüftungsmöglichkeiten für eine  Nachtlüftung sehr sinnvoll und einbruchgeschützt  sowie regensicher vorzusehen.

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Gebaute Beispiele Sanierung und Erweiterung:

Kita Stolberger 1
Kita Stolberger Straße

Elsassstraße
Kita Elsassstraße

Am Höfling
Kita Am Höfling

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Beispiel-Sammlung
Bauteile bei Sanierung und Erweiterung

Außenwände
•  Vorgehängte Außenwanddämmungen aus diversen Materialien sind für Schulen und Kindergärten geeignet:
•  Putz ist wegen der hohen mechanischen Belastungen im unteren Bereich in Schulen nur bedingt geeignet.
•  Es ist auf thermisch getrennte Dübel zu achten.
•  Der untere Abschluss der Außenwanddämmung liegt bei 30 cm unter Unterkante Kellerdecke.  Sollte sich dieser Bereich im Erdreich befinden, ist dieser Abschnitt mit verrottungsfester Perimeterdämmung auszuführen.

•  Die äußeren Laibungen an Fenstern sind möglichst mit 3 cm Dämmstärke zu dämmen um hier  Wärmebrücken zu mindern.

Fenster
•  Für die Fenster in Sanierungen gelten die gleichen Vorgaben wie bei Neubauten. Für Denkmäler können Annahmen gemacht werden.

Grund: Bei Sanierungen ist die Gliederung der Fenster aus gestalterischen Gründen oft feinteiliger als bei Neubauten.

•  Die vorhandene Fenstereinteilung ist jedoch in jedem Fall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Alle an ein Fenster gestellten Funktionen müssen kombiniert werden: Belichtung, Lüftung, Wärmeschutz, Gestaltung, Bedienungshöhe Griff, Unfallschutz, Fensterreinigung, eventuell Schallschutz und Fluchtweg.
•  Für bewegliche Flügel in Kindergärten ist der besonders schwere Fensterflügel in 3-fach Verglasung (30 kg/m²) problematisch.
•  Bei feststehender Verglasungen dagegen können 3-fach Verglasungen geplant werden. Vorsicht: Eventuell optische Unterschiede.

Laibungsdämmmung
•  Werden ausschließlich die Fenster bei einer Sanierung erneuert, ohne dass die Außenwände eine Außendämmung erhalten, müssen die Laibungen mindestens folgendermaßen gedämmt werden.

Dämmstärke:   z.B.  15 mm
Wärmeleitfähigkeit:    0,028 W/mK

•  Materialien wie Calciumsilikatplatten oder auch speziell für diesen Zweck entwickelte Laibungsplatten aus Polyurethan können hier eingesetzt werden.

Innendämmung
Kommt eine Außendämmung z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes nicht in Betracht, sollten die  Außenwände von innen gedämmt werden.
Zu beachten ist, dass die Innendämmung an keiner Stelle durch Luft hinterspült werden kann, die Abdichtung also lückenlos ist.
Innenwände und Geschossdecken stellen weiterhin Schwachstellen dar.
Eine bauphysikalische Prüfung ist unbedingt notwendig.

U-Wert:   0,40 W/(m²K)
Dämmstärke:   8 cm
Wärmeleitfähigkeit:  0,028 W/mK

Flachdächer
•  Kindergärten, Schulen und Turnhallen sind häufig mit Flachdächern abgedeckt, deren Warmdach kostengünstig energetisch saniert werden kann, falls die vorhandene Konstruktion nicht durch Wassereintritt geschädigt wurde.
•  Vorab sind die bauphysikalischen Rahmenbedingungen zu überprüfen.
•  Eine Möglichkeit besteht in einer Zusatzdämmung mit erneuter Abdichtungsebene. Eine kostengünstige Variante ist die lose Verlegung einer geeigneten geschlossen zelligen Dämmung auf eine bereits bestehende intakte Dachabdichtung in Form eines „Plusdaches“.

Lichtkuppeln
Die energetische Qualität von Lichtkuppeln ist häufig dürftig.
Es soll bei jeder Sanierung geprüft werden, welche Lichtkuppeln entfallen und welche durch neuwertige ersetzt werden können. Auf dem Markt sind heute Lichtkuppeln mit einem Uw- Wert von ca. 1,0 W/m²K.

Schrägdächer
•  In den meisten Fällen wird die Sparrenstärke nicht ausreichen um mind. 22 cm Dämmung aufzunehmen. Es kommt also nur eine Kombination aus Zwischensparren- und Auf- oder Untersparrendämmung in Frage. Selbstverständlich ist der bauphysikalisch richtige Aufbau- Dachpfannen, diffusionsoffene Unterspannbahn, Dämmung, Dampfsperre einzuhalten.
•  Es ist unbedingt auf ein lückenloses Einhalten der Dampfsperrebene zu achten.

Oberste Decke
•  Die oberste Geschossdecke in Nichtwohngebäuden über beheizten Räumen unterlag ab 01.10.2009 erstmals einer Nachrüstverpflichtung.
•  Die nicht begehbaren aber zugänglichen oberste Geschossdecken über beheizten Räumen müssen so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,24 W/(m²K beträgt.

•  Ab 31.12.2011 fielen auch begehbare oberste Geschossdecken, alternativ das darüber liegende Schrägdach unter diese Sanierungsverpflichtung.

Konstruktiv ist diese Sanierung kostengünstig und effektiv zu lösen.
•  Zu unterscheiden ist eine regelmäßige Nutzung der Fläche als Abstellraum (kommt aus Brandschutzgründen eher selten vor) oder nur eine sporadische Nutzung z.B. für den Schornsteinfeger.
Dementsprechend kann ein Bodenbelag auf Kanthölzer, alternativ Sandwichplatten oder nur ein Laufsteg geplant werden.
•  Nahezu alle Dämmstoffe in Matten- bzw. Plattenform oder auch aufblasbare Zelluloseflocken sind möglich.
•  Nicht zu vernachlässigen sind Schwachstellen wie Treppenabgänge, die ebenfalls zu dämmen sind bzw. Bodenluken.

Kellerdecke von unten
•  Die nachträgliche Dämmung der Betonkellerdecke stellt wegen der oft nur geringfügigen oder sogar nicht vorhandenen Dämmstärken im Fußbodenaufbau und damit den verbundenen geringen Oberflächentemperaturen vor allem in Kindergärten eine wichtige  Sanierungsmaßnahme dar.
•  Regelmäßig befinden sich Abwasser-, Wasser-, Heizungs- und Stromleitungen unter Kellerdecken. Diese sind optimaler Weise in das Dämmpaket zu integrieren oder wenn nicht anders möglich auszusparen.

•  Die Dämmung der Kellerdecke kann auch von belüfteten Kriechkellern aus angebracht werden. Ein Preisaufschlag ist hier zu erwarten.
•  Ab einer Dämmstärke von 12 cm kann von einer Flankendämmung der Innen- bzw. Außenwände abgesehen werden, weil die Wärmebrückenverluste durch die Dämmstärke aufgehoben werden.

Kellerdecke von oben bzw. Sohle
•  Der Neuaufbau des Fußbodens ist nur unter Berücksichtigung des vorhandenen Meterrisses wirtschaftlich möglich.
•  Im Sanierungsfall ist der von der EnEV vorgeschriebene Wärmedurchgangshoeffizient von 0,35 W/m²K mit einem Aufbau mit hochwärmedämmender Hartschaumdämmung, Trittschalldämmung und Trockenestrich ab einer Aufbauhöhe von 10 cm zu erreichen.
•  Ist der vorhandene Fußbodenaufbau höher, sind diese Werte noch zu verbessern.
•  In jedem Fall sollte die Dämmung von unten, falls möglich, der Dämmung im Fußbodenaufbau vorgezogen werden.

Luftdichtheit
•  Auch bei umfassenden Sanierungen der Gebäudehülle, vor allem der Dachschrägen, ist die Luftdichtheit ein wichtiges anzustrebendes Qualitäts-merkmal für eine erfolgreiche Sanierung und ist entsprechend dem Neubau auszuführen.

Sommerlicher Wärmeschutz
•  Die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gelten sinngemäß bei Sanierungen wie bei Neubauten.

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Auszug aus "Aachener Standard 2010", aktualisiert 2016

Die vollständige Broschüre zum Aachener Standard 2010 können Sie >> hier herunterladen. ! Beachten: 2016 geänderter U-Wert Fenster auf 1,00 W/(m²K), EnEV 2014, Austausch Heizkessel vor 1985 !

PDF Aachener Planungsbausteine >> hier  Mehr Informationen zu den Aachener Planungsbausteinen >> hier.