Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

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Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

 

Antragstellung

 

Die Ausstellung der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgt seit Oktober 2023 in Form einer sogenannten UBS-ID. Die UBS-ID kann online ohne persönliche Vorsprache beantragt werden.

 

Jugendliche Personen, die den Weg der Online-Beantragung nicht nutzen können oder wollen, können die UBS-ID bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen (in Aachen Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof sowie alle Bezirksämter, Terminvereinbarung erforderlich). Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland können die UBS-ID ebenfalls an diesen Standorten erhalten, falls der künftige Arbeitgeber seinen Sitz in Aachen hat.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen inklusive einer Videoanleitung zur Online-Beantragung finden Sie hier.

 

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass der jugendlichen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung

Kosten

gebührenfrei

Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendliche unter 18 Jahren)

Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

 

Antragstellung

 

Die Ausstellung der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgt seit Oktober 2023 in Form einer sogenannten UBS-ID. Die UBS-ID kann online ohne persönliche Vorsprache beantragt werden.

 

Jugendliche Personen, die den Weg der Online-Beantragung nicht nutzen können oder wollen, können die UBS-ID bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen (in Aachen Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof sowie alle Bezirksämter, Terminvereinbarung erforderlich). Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland können die UBS-ID ebenfalls an diesen Standorten erhalten, falls der künftige Arbeitgeber seinen Sitz in Aachen hat.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen inklusive einer Videoanleitung zur Online-Beantragung finden Sie hier.

 

Personalausweis oder Reisepass der jugendlichen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung

gebührenfrei

Berechtigungsschein für Untersuchung, OZG-ID 10329, UBS https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2725/show
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599