Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 18. Februar 2021, 9.30 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 52 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17582. 16651 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 448. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 483 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 41.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
|
Aktive Fälle
|
Gesamtzahl der Fälle
|
Sieben-Tage-Inzidenz
|
Aachen
|
220
|
7465
|
44
|
Alsdorf
|
44
|
1587
|
62
|
Baesweiler
|
16
|
1060
|
33
|
Eschweiler
|
70
|
1751
|
58
|
Herzogenrath
|
35
|
1570
|
26
|
Monschau
|
4
|
258
|
34
|
Roetgen
|
7
|
239
|
46
|
Simmerath
|
2
|
406
|
6
|
Stolberg
|
34
|
1873
|
27
|
Würselen
|
51
|
1373
|
34
|
noch nicht lokal zugeordnet
|
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Gesamtergebnis
|
483
|
17582
|
41
|
Ab sofort gibt es für Kontaktpersonen der ersten Kategorie (K1-Personen) keine Freitestungsmöglichkeit mehr. Alle K1er müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine Testung (PCR- oder Schnelltest) zum Quarantäneende wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Die Testung sollte am 13. Tag erfolgen, damit auf jeden Fall am 14. Tag ein Ergebnis vorliegt. Diese Regelung gilt für den SARS-CoV-2 Virus und alle Virusvarianten.
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
- Personal in den Impfzentren
- Rettungsdienstpersonal
Herausgegeben am 18.02.2021
von:
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