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Inhalt

Stichwahl



 

Am Sonntag, 18. November, findet in der StädteRegion die Stichwahl der StädteRegionsrätin/des StädteRegionsrates statt. Wenn keiner der Kandidatinnen bzw. Kandidaten beim ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit der jeweils höchsten Stimmenzahl statt. Zur Wahl stehen bei der notwendigen Stichwahl damit Dr. Tim Grüttemeier (CDU - er erhielt 39,24 Prozent der Stimmen) und Daniela Jansen (SPD – auf sie entfielen 27,87 Prozent der Stimmen).

Eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl wird nicht versandt. Wer seine ursprüngliche Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, sollte im Wahllokal seinen Personalausweis vorlegen. Für die Stichwahl sind wieder die bisherigen Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Welches das ist, teilt der FB 01/Wahlen gerne mit.
Wahlberechtigt sind wieder vom Grundsatz her alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr sowie alle EU-Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Aachen haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. 

Briefwahl vor Ort

Wer Briefwahl beantragt und die vor Ort direkt im Bereich Wahlen oder in einem der Bezirksämter ausführen will, kann das aus organisatorischen Gründen erst ab Mittwoch, 7. November, ca. 10 Uhr tun, da der Wahlausschuss zur Feststellung des Wahlergebnisses am 6. November 2018 um 15 Uhr tagt und die Verteilung der Wahlunterlagen erst nach der Sitzung des Wahlausschusses, der ja das offizielle Wahlergebnis erst feststellen muss, verteilt werden dürfen.

Die Wahl erfolgt in Form der Briefwahl. 

Bitte bringen Sie auch hier ihre Wahlbenachrichtigung und/oder Ihren Personalausweis mit. 

Die Öffnungszeiten für den FB 01/Wahlen - Aachen Mitte lauten: 
Mo., Die., Do. 08.00 - 15.00 Uhr
Mi. 08.00 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 13.00 Uhr

Die Briefwahl vor Ort ist auch in den Bezirksämtern zu den dortigen Öffnungszeiten möglich: 
Mo., Di., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Am 16.11.2018 sind alle Briefwahlstellen von 08.00-18.00 Uhr geöffnet.


Briefwahl

Wahlberechtigte, die zum Termin der Hauptwahl am 04.11.2018, im Wählerverzeichnis eingetragen waren, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. 

Wer sich jetzt entscheidet, per Brief zu wählen, kann einen entsprechenden Antrag bis Freitag, 16. November, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Aachen, Peterstraße 44 – 46 (gegenüber Bushof), oder in dem Bezirksamt seines Stadtbezirkes stellen.

Wer bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl angekreuzt hat, dass er bei einer eventuellen Stichwahl auch Briefwahl machen möchte, bekommt die Unterlagen automatisch zugesandt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt nach der Sitzung des Wahlausschusses und dem Druck der Stimmzettel ab voraussichtlich 
Mittwoch, dem 07.11.2018.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahllokal in der Städteregion wählen.

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wer durch Briefwahl wählen möchte, braucht einen Wahlschein. Diesen kann man bei FB 01/Wahlen oder, sofern man in einem der Stadtbezirke wohnt, im dortigen Bezirksamt persönlich (unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises) oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Zusätzlich können die Unterlagen hier online angefordert werden.

ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS UND ZUSENDUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Der Antrag auf Übersendung auf Briefwahlunterlagen ist an die folgende Adresse zu senden: 
FB 01/Wahlen
Peterstraße 44-46
52058 Aachen
Email: wahlen@mail.aachen.de
Fax: 0241/432-1607

An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Der Wahlschein wird mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift) gesendet.
Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

Wann muss ich Briefwahl beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, d.h. bis zum 16.11.2018, 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Dies ist dann der Fall, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.

Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann daher frühestens etwa vier Wochen vor der Wahl erfolgen.

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?
Sie erhalten auf Ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:

  • Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten des FB 01/Wahlen eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
  • Einen amtlichen Stimmzettel.
  • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau).
  • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk und das Wort „STICHWAHL“.
  • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Wichtig:
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 17.11.2018, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Am Wahltag selbst ist dies nicht mehr möglich!

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Dies ist dann der Fall, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.