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Ab 08.06. werden die Zonenerweiterungen "BU3" und "Ost2" überwacht

Zum 08.06.2020 wird in den Straßen Kamper Straße, Wiesenstraße und untere Eynattener Straße die Bewohnerparkzone „BU3“ und in den Straßen Burggrafenstraße 1 bis 5 und 61 sowie Hausnummer 4, Jülicher Straße 162 bis 222 und Wiesental die Bewohnerparkzone „Ost2“ eingeführt.
Das Abstellen von Fahrzeugen im Straßenraum wird dann gebührenpflichtig. Bewohner des Gebietes können einen Bewohnerparkausweis erhalten und parken damit ohne zusätzliche Gebühren. Alle anderen müssen während der Gebührenpflichtzeit (montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr) einen Parkschein am Automaten lösen.

Ab dem 11.05.2020 kann der Bewohnerparkausweis online, bequem von Zuhause beantragt und sofort ausdruckt werden. Darüber hinaus können Sie Ihren Bewohnerparkausweis persönlich beantragen: im Bürgerservice Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1 oder in einem der sechs Bezirksämtern. Der Bürgerservice und die Bezirksämter bieten aufgrund der aktuellen Corona-Lage vorerst nur Terminsprechzeiten an. Termine können online unter www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241 -432-1234 vereinbart werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
- bei abweichendem Fahrzeughalter eine Nutzerbescheinigung
- bei Firmenfahrzeugen der Firma
- bei Studierenden und Auszubildenden der Familienangehörigen
   Vordrucke dazu finden Sie unter
www.aachen.de/bewohnerparken
- Nachweis über aktuelle Immatrikulation (BlueCard in Verbindung mit Semesterticket im ÖPNV oder   Studienbescheinigung)
- Nachweis des Azubi-Abonnement für den Bus- und Bahnverkehr
- bei Mitgliedschaft in einer Car-Sharing-Organisation den Vertrag über die Mitgliedschaft.

Der Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Die Ausnahmegenehmigung kann über das Serviceportal der Stadt Aachen online oder bei der Verkehrsbehörde der Stadt Aachen (Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20) persönlich nach Terminabsprache beantragt werden.