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Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste

Die Stadt Aachen ist gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger für die Planung, Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) auf ihrem Gebiet zuständig. Sie ist zuständige örtliche Behörde im Sinne der EU-VO 1370/2007.

Die Stadt Aachen hat öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Gebiet der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 direkt an die ASEAG als interner Betreiber mit Wirkung ab dem 10.12.2017 und mit einer Laufzeit von zehn Jahren vergeben.

Die Direktvergabe umfasst die Linienverkehre mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen im Aachener Verkehrsverbund einschließlich ausbrechender Verkehre in die Gebiete benachbarter Aufgabenträger und die Niederlande und Belgien. Der ASEAG wird ein ausschließliches Recht zum Schutz der direkt vergebenen Linienverkehre gewährt.

 Weiterführende Links:

Nahverkehrsplan Stadt Aachen

Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen

Jährlicher Gesamtbericht nach der VO (EG) 1370/2007


Kontakt:

Dezernat III - Planung, Bauverwaltung B 03