Lenkungspunkt Karlsgraben
Aktuell: Die Arbeiten am Lenkungspunkt sind mit der entsprechenden Beschilderung und Markierung vorerst abgeschlossen. Darüberhinaus werden im Parkstreifen zwischen Löhergraben 26a und Löhergraben 34 ein Parkplatz für Schwerbehinderte, eine Ladezone sowie Abstellanlagen für jeweils Lastenräder, eScooter und Fahrräder eingerichtet. eScooter-Abstellanlagen werden ebenfalls im Parkstreifen bei Karlsgraben 25 und Templergraben 51 eingerichtet.
Neue Verkehrsregelung in der westlichen Innenstadt
Mit Abschluss der aktuellen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen ändert sich die Verkehrsführung in der westlichen Innenstadt. Auftrag und Ziel der Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr auf diesem Abschnitt des Grabenringes auf den Alleenring zu verlagern und dadurch die Situation für alle dort verbleibenden Verkehrsteilnehmenden entspannter zu gestalten.
Alle Straßen des violett dargestellten Bereiches sind für alle Verkehrsteilnehmenden mit einem Kraftfahrzeug ohne Ausnahmegenehmigung über die Königstraße, Vaalser-/Jakobstraße und die mittig dazu liegende Lochnerstraße erreichbar.
Alle Straßen des orange dargestellten Bereichs sind für alle Verkehrsteilnehmenden mit einem Kraftfahrzeug ohne Ausnahmegenehmigung über die Vaalser-/Jakobstraße und Karmeliterstraße und die dazwischenliegenden Straßen erreichbar.
Von der Jakobstraße Richtung Innenstadt fahrend darf weiterhin geradeaus, rechts und links gefahren werden.
Folgende Fahrtmöglichkeiten verändern sich:
- Vom Alexianer- bzw. Löhergraben kommend darf man an der Jakobstraße nur noch nach links abbiegen.
- Vom Templer- bzw. Karlsgraben kommend darf man an der Jakobstraße nur noch nach rechts abbiegen.
Über alle zulässigen Fahrtmöglichkeiten durch diesen Eingriff informiert das neue "Innenstadtnavi" Aachen unter
https://zukunftsrouting.aachen.de/
Für Einsatzfahrzeuge, Linienverkehr, Lieferverkehr und Taxen gelten diese Einschrängkungen nicht.
Für viele Menschen, die mit dem Auto nach und durch Aachen fahren, bedeutet die Veränderung eine Umgewöhnung. In der hier abrufbaren vertonten Präsentation werden die wichtigsten Punkte anhand von Folien anschaulich erklärt.
Am Löhergraben wird ergänzend unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich mit der Jakobstraße eine Liefer- und Ladezone sowie eine erste der insgesamt 16 politisch beschlossenen Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet. Zwei weitere Abstellflächen für E-Scooter werden auf dem Karlsgraben und am Templergraben geschaffen. Mit den Rollerverleihern ist vereinbart, dass E-Scooter dann nicht mehr neben diesen Abstellflächen abgestellt werden können. Diese Regelung soll im Laufe des Monats September umgesetzt werden.
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigung gibt es für soziale Dienste, Lieferverkehre und Handwerk, außerdem in besonders begründeten Einzelfällen.
Regelung für soziale Dienste
Ab sofort können soziale Dienste neben einem Parkausweis auch eine Ausnahmegenehmigung für die Durchfahrt an Lenkungspunkten beantragen. Die Ausnahmegenehmigung wird dann erteilt, wenn die Sozialdienste bestätigen, dass sie zu pflegende Personen in angrenzenden Erschließungsbereichen versorgen müssen.
Die Kosten für Parkausweis und Ausnahmegenehmigung sollen für ein Fahrzeug auf 155 Euro pro Jahr im Stadtgebiet Aachen festgelegt werden. Der Parkausweis schlägt in Zukunft mit 120 Euro, die Ausnahmegenehmigung mit 35 Euro im Jahr zu Buche. Zurzeit müssen Sozialdienste in der Stadt Aachen eine Gebühr von 155 Euro jährlich pro Fahrzeug nur für den Parkausweis zahlen. In Zukunft kostet der Parkausweis nur noch 120 Euro.
Die Stadt geht davon aus, dass soziale Dienste auf Grundlage der neuen Kostenberechnung bei der Gestaltung ihrer Routen noch stärker in die Quartiersplanung einsteigen.
Ausnahmen für Lieferverkehr und Handwerk
Darüber hinaus haben Handwerksbetriebe die Möglichkeit, für den Einsatz bei Notfällen eine Ausnahmegenehmigung für die Durchfahrt an den Lenkungspunkten in der Innenstadt zu erhalten. Dazu müssen die Betriebe in einem einfachen Verfahren typische Notfallsituationen beschreiben.
Wie bei den sozialen Diensten lassen sich die Anträge für Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen auf Wunsch miteinander verknüpfen. Die Ausnahmegenehmigung kostet 35 Euro jährlich. Handwerkerparkausweise kosten zurzeit 120 Euro jährlich pro Fahrzeug.
Regelungen für besonders begründete Einzelfälle
Besondere Regelungen gibt es auch für weitere Antragstellende. So müssen Anwohnende und mobilitätseingeschränkte Personen in einem formlosen Antrag besondere Gründe benennen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Für alle Genehmigungen gilt: Die Durchfahrt an den Lenkungspunkten soll soweit wie möglich begrenzt werden. Der Ausweis wird für ein Jahr erteilt. Nach einem Jahr ist der Antrag erneut zu stellen. Die Verwaltung wird die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und die örtlichen Gegebenheiten dann in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.
ÖPNV, Taxen, Radverkehr und E-Scooter erhalten per Zusatzbeschilderung an den Lenkungspunkten freie Fahrt. Sonderfahrzeuge wie Müllentsorgung, Straßenreinigung, Feuerwehr im Einsatz, Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Katastrophenschutz und Zolldienst haben unabhängig von der Beschilderung Sonderrechte gemäß Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung. Eine spezielle Regelung ist daher nicht erforderlich.
Anträge können ab sofort gestellt werden unter: ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de
Gesamtkonzept "Innenstadtmobilität für morgen" - Ein gemeinsamer Plan!
Der Lenkungspunkt Karlsgraben ist eine Maßnahme des Gesamtkonzepts "Innenstadtmobilität für morgen", das der Rat der Stadt Aachen im Dez. 2023 beschlossen hat. Das Gesamtkonzept zielt darauf ab, dass die Innenstadt mit allen Verkehrsmitteln stadtverträglich und sicher zu erreichen ist. Die konkreten Ziele des Gesamtkonzeptes wurden wie folgt formuliert: Die City soll leicht erreichbar sein. Das Miteinander im Straßenverkehr soll rücksichtsvoll und entspannt sein. In der Innenstadt sollen die Menschen ruhig leben können und das Miteinander genießen.
Neben einer stadtverträglichen Gestaltung des Autoverkehrs sollen der Fuß-, Rad- und Busverkehr als Umweltverbund gestärkt und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessert werden. Letztlich geht es darum, rücksichtsvoller miteinander umzugehen, Mobilitätsangebote zu vernetzen und den Stadtverkehr klimaneutral zu gestalten.
Das Gesamtkonzept ist hier erläutert: www.innenstadtmobilitaet-morgen.de . Besonders anschaulich ist das Konzept in einem "Scrollytelling" mit vier Personen und ihren Wegen in Aachen hier erläutert.
Bürger*innensprechstunden
Für viele Menschen, die mit dem PKW nach und durch Aachen fahren, bedeutet die Veränderung eine Umgewöhnung. Darum hat die Verwaltung über das Konzept „Innenstadtmobilität für morgen“ und die neue Verkehrsführung am Lenkungspunkt Karlsgraben in einer digitalen Veranstaltung informiert: www.youtube.com/watch?v=ZvKa-Vqo3dM
Ihre Fragen können Sie auch senden an innenstadtmobilitaet@mail.aachen.de.
Was kostet die Maßnahme?
Es handelt sich beim Lenkungspunkt Karlsgraben im Wesentlichen um Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen. Im Karlsgraben wurde die Verkehrsfläche zusätzlich mittels Epoxidharz rot beschichtet. Ergänzend wurden Abstellflächen für E-Scooter und Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Fahrräder geschaffen. Die beauftragte Leistung umfasst ein Volumen von rund 230.000 Euro.