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Inhalt

Aufgaben



 

Die Hauptaufgabe des OSD liegt in der Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als gesetzliche Grundlage dient hierfür, neben vielen anderen gesetzlichen Bestimmungen,  die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen“ (Aachener Straßenverordnung). Diese regelt das öffentliche Leben in der Stadt Aachen. Andere gesetzliche Bestimmungen sind z.B. das Ordnungsbehörden-Gesetz NW und das Polizeigesetz NW.

Zum Beispiel stehen dem OSD nach dem Ordnungsbehördengesetz NW und dem Polizeigesetz NW  im Bedarfsfall auch Befugnisse zu, wie diese von der Polizei angewandt werden dürfen. Dies erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OSD. So versucht der OSD zuerst, störende Sachverhalte kommunikativ zu beseitigen. Sollte dies jedoch nicht funktionieren, werden die zustehenden Befugnisse auch angewandt.

Der OSD setzt konsequent den Verwarnungsgeldkatalog des Ordnungsamtes um. Egal ob es sich um das Wegwerfen von Müll, das Verhalten in Anlagen, etc. handelt, wenn die Verursacher erwischt werden, drohen Verwarngelder. Diese reichen von 20 EUR für das „Skaten mit Gefährdung durch Jugendliche“ bis zu 55 EUR für das Grillen nach 22.00 oder außerhalb der Grillfläche in öffentlichen Anlagen. Die einzelnen Verwarnungsgelder können Sie hier (Verwarnungsgeldkatalog) nachlesen.

Einen Überblick über die gesamten Aufgaben des OSD (inklusive VED) finden Sie nachfolgend:

Schwerpunkte

  • Überwachung von Straßen, Plätzen und Wegen und Grünanlagen im Rahmen der „Aachener Straßenverordnung“ und der Sondernutzungssatzung
  • Jugendschutzkontrollen
  • Bearbeitung von Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigung
  • Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes NW
  • Gewerbeüberwachung, Gaststättenüberwachung
  • Bürgerservice

Aber auch

  • Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
  • Einleitung von Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung, (z.B. bei verwahrlosten Wohnungen)
  • Betreuung von Großveranstaltungen (z.B. Öcher Bend, CHIO)
  • Ladenschlusskontrollen
  • Überwachung der Einhaltung des Sonn- und Feiertaggesetzes
  • Preisangabenkontrollen
  • Kontrollen von Jahrmärkten
  • Schulzuführungen
  • Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, der Steuerfahndung, des Zoll und der Bundespolizei
  • Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Dienststellen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen, z.B.: Evakuierung bei Bombenentschärfungen

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier. (PDF)