"Ihr seid der Knaller! Wer braucht da Böller?"
Eine freundliche Aufforderung, auf die Silvesterknallerei zu verzichten. Freundlich, aber ernst gemeint. Denn die Stadt Aachen hat für Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Vor Bränden schützen
Wie in den letzten Jahren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von mehr als einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Damit sollen historisch, religiöse und kulturell bedeutende Bauwerke geschützt werden, die durch das Silvesterfeuerwerk einer erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31.Dezember 2024, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2024, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr.
Zusätzlich weist die Stadt Aachen darauf hin, dass gemäß Paragraph 23 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch für alle Bereiche außerhalb des Grabenrings. Somit dürfen zum Beispiel in Kornelimünster oder Burtscheid auch nur eingeschränkt Feuerwerkskörper gezündet werden.
Hier kann man nachlesen, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Schutz der historisch, religiös und kulturell bedeutenden Bauwerke untersagt ist.