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Inhalt



Stadtteilfonds

Was ist ein Stadtteilfonds?

Der Stadtteilfonds unterstützt finanziell die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürger*innen sowie der Einrichtungen vor Ort.

Der Fonds    

  • ist ein finanzieller Zuschuss durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für Quartiersprojekte, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können
  • er wird für Quartiersprojekte bereit gestellt, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können
  • fördert das Bottom-up-Prinzip: Es sollen somit Ideen aus der Bürgerschaft ermöglicht werden, die das Ziel verfolgen, auch weitere Quartiersbewohner*innen bedarfsorientiert mit zu aktivieren und mit einzubeziehen
  • soll Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
  • bindet die Stadtteilkonferenzen als Beratungsgremium für die Projektbewilligung mit ein
  • stärkt die räumliche Identifikation mit dem Quartier
  • fördert die Integration in Nachbarschaft und Quartier, zum Zugehörigkeitsgefühl und zur positiven Imagebildung des Quartiers bei
  • ist für Quartiere konzipiert, die eine Stadtteilkonferenz aufweisen

Wer kann einen Stadtteilfonds-Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen in Aachener Quartieren, in denen eine Stadtteilkonferenz besteht.

Auch Bewohner*innen können ein Projekt umsetzen, wenn sie eine*n institutionelle*n Partner*in zur Abwicklung des Projekts finden. In diesem Fall wenden Sie sich an das entsprechende Sprecherteam ihrer Stadtteilkonferenz vor Ort.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen und die einen gemeinnützigen Charakter haben.

Wie wird ein Stadtteilfonds-Antrag gestellt?

Antrag an die Stadtteilkonferenz auf Förderung eines Projekts mit Bürgerbeteiligung aus dem Stadtteilfonds (WORD, analog)

Antrag an die Stadtteilkonferenz auf Förderung eines Projektes mit Bürgerbeteiligung aus dem Stadtteilfonds (PDF, digital)

  1. Schritt: Nachdem Sie den analogen oder digitalen Antrag ggf. mit Unterstützung des entsprechenden Stadtteilbüros ausgefüllt haben, wird dieser zunächst in den jeweiligen Stadtteilen innerhalb der Stadtteilkonferenzen beraten und geprüft. Diesen Vorgang kann jeder Stadtteil individuell organisieren. In den meisten Stadtteilen werden die Anträge im gesamten Gremium der Stadtteilkonferenz diskutiert und bei Zustimmung aller Mitglieder entsprechend bewilligt.
  2. Schritt: Sofern die Stadtteilkonferenz zugestimmt und ein Mitglied des Sprecherteams den Antrag unterschrieben hat, reichen Sie Ihren Antrag im Original bei der Stadt Aachen ein. Dies geht sowohl postalisch als auch vorab digital unter stadtteilkonferenzen@mail.aachen.de.
    Die Stadt Aachen prüft den Antrag gemäß der Richtlinie zur Förderung von Projekten aus dem Stadtteilfonds und auf Vollständigkeit aller benötigten inhaltlichen Vorgaben.
  3. Schritt: Bei allseitiger Zustimmung erhalten Sie den entsprechenden Zuwendungsbescheid. Die unterschriebene Zweitschrift senden Sie zurück an die Bewilligungsbehörde. Sobald diese bei der Bewilligungsbehörde eingeht, erfolgt die Zuwendung.

Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales und Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in regelmäßigen Abständen (1 x im Jahr) in Kenntnis.

Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Hierfür wird eine längere Bearbeitungszeit veranschlagt. Der Antrag sollte daher frühestmöglich eingereicht werden.

Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds (PDF)

Kriterienkatalog (PDF)

Richtlinie zum Stadtteilfonds (PDF)

Benötigen Sie weitergehende Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Ihr Stadtteilbüro. Die entsprechenden Kontakte finden Sie hier. Gibt es in Ihrem Stadtteil kein Stadtteilbüro? Dann melden Sie sich gerne unter stadtteilkonferenzen@mail.aachen.de.

Was passiert nach der Zuweisung und der Durchführung des Projekts?

Bei Abschluss des Projektes weist der Projektträger die tatsächlich verausgabten Mittel über einen Verwendungsnachweis nach. Bitte bewahren Sie dazu unbedingt alle Rechnungen und Quittungen im Original auf. Der ausgefüllte Verwendungsnachweis wird dem Fachbereich Soziales und Integration mit Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Hier erfolgt die abschließende Prüfung. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. Spätestens drei Monate nach Projektende ist der Verwendungsnachweis beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Originalbelegen vorzulegen.

Verwendungsnachweis, Zuwendungszweck: Stadtteilfonds zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung (WORD)