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Wahlhelfer*in werden!

„Demokratie heißt auch Engagement"

Für die Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer*innen unverzichtbar. Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Nur mit der tatkräftigen Hilfe von Wahlhelfer*innen am Wahltag können wir die Europawahl erfolgreich durchführen. Für jedes Wahlereignis benötigen wir rund 2.300 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen.

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Um bei der Europawahl 2024 Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger*in) sein,

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und

  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Wo kann man als Wahlhelfer*in eingesetzt werden?

Als Wahlhelfer*in können Sie in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

Bei einer Mithilfe im Urnenwahllokal sind Sie am Wahltag von 7.30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen und Sie zum Beispiel wohnortnah einzusetzen.

Bei einer Mithilfe im Briefwahllokal sind Sie am Wahltag von 13 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Die Briefwahllokale befinden sich in der 4. Aachener Gesamtschule, im Geschwister-Scholl-Gymnasium sowie in der Hugo-Junkers-Realschule.


Was sind die Aufgaben als Wahlhelfer*in?

Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis achtköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Wahlvorsteher*in,

  • dem/der Schriftführer*in,

  • vier bis sechs Beisitzer*innen.

Je nachdem, welche Funktion Sie im Wahlvorstand haben, kommen dabei unter anderem folgende Aufgaben auf Sie zu:

Wahlvorsteher*in

  • Sie richten mit den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum ein. Dazu zum Beispiel das Aufstellen der Wahlurnen und Kabinen sowie das Anbringen der öffentlichen Bekanntmachung und Musterstimmzettel und die Ausschilderungen zum Wahlraum.

  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.

  • Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung sowie die Stimmzählung.

  • Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum.

  • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen Stimmengleichheit besteht.

  • Sie koordinieren die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.

  • Sie überprüfen zusammen mit dem*der Schriftführer*in nach Abschluss der Ergebnisermittlung, ob alle Mitglieder des Wahlvorstands die Niederschrift unterzeichnet haben.

  • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter.

  • Sie geben die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen ab und warten, bis Sie durch unsere Mitarbeitenden die Bestätigung erhalten, dass das Ergebnis korrekt ermittelt wurde.

Schriftführer*in

  • Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an.

  • Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wähler*innen in Ihrem Wahllokal aus.

  • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift zuständig.

  • Nach Abschluss der Ergebnisermittlung unterschreiben Sie die Niederschrift.

  • Sie überprüfen zusammen mit dem*der Wahlvorsteher*in nach Abschluss der Ergebnisermittlung, dass alle Wahlvorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben.

Beisitzer*in

  • Sie prüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.

  • Sie arbeiten dem*der Schriftführer*in zu und geben die Stimmzettel aus.

  • Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler*innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe.

  • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.


Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Für Ihre Mithilfe im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.

 

Sie haben Interesse als Wahlhelfer*in tätig zu werden oder haben Fragen?

Dann melden Sie sich gerne über das nachstehende Kontaktformular bei uns.

Annahmeerklärung Wahlhelfer*in

Bei weiteren Fragen zu der Aufgabe als Wahlhelfer*in rufen Sie unter der Telefonnummer 0241 /432-1625 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wahlhilfe@mail.aachen.de.