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Voraussetzungen für den Erhalt eines Ehrenamtspasses

Die derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit muss bei einem Aachener Verein oder einer Aachener Organisation ausgeübt werden. 

Ein seit mindestens 5 Jahren ausgeübtes Engagement ist Voraussetzung und muss von zwei Vorstandsmitgliedern der Organisationen und Vereine, in denen der Einsatz getätigt wurde, bestätigt werden. 

Wer ein 5-jähriges Engagement nachweisen kann, erhält den Ehrenamtspass mit einer Laufzeit von insgesamt 10 Jahren. 

Weiterhin können Personen bis einschließlich zum 25. Lebensjahr den Aachener Ehrenamtspass beantragen, wenn sie ein Ehrenamt nachweisen können, das seit mindestens zwei Jahren ausgeübt wird. Die Laufzeit des Aachener Ehrenamtspasses beträgt für diese Personengruppe drei Jahre.

Wer ein mindestens 10-jähriges Engagement belegt, erhält den Ausweis auf Lebenszeit. Wer noch einen gültigen Ehrenamtspass besitzt, der befristet ist, erhält den unbefristeten Pass erst dann, wenn der bisherige Ehrenamtspass abgelaufen ist. Eine Überprüfung, ob die Voraussetzungen zur Erstellung eines unbefristeten Ehrenamtspasses vorliegen, erfolgt zu diesem Zeitpunkt.

Der Mindestzeitraum muss nicht ausschließlich bei einem Verein in Aachen erfüllt sein. Zeiten bei Vereinen in anderen Kommunen werden für den Zeitraum ebenso angerechnet wie Zeiten bei verschiedenen Aachener Organisationen. 

Den Ehrenamtspass können auch ehrenamtlich tätige Jugendgruppenleiter*innen erhalten, wenn sie mindestens 4 Jahre im Besitz einer gültigen JugendleiterInnenCard ( JuLeiCa ) sind. Dieser Ehrenamtspass gilt dann für die Dauer der Gültigkeit der JuLeiCa.

Art der Tätigkeit

Bei der Tätigkeit muss es sich um eine unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln, vor allem auf folgenden Gebieten:

a) die Tätigkeit in Vorständen von Vereinen und Organisationen, auf sozialem, politischen, kulturellem oder sportlichem Gebiet

b) die Tätigkeit als Übungs- und Organisationsleiter*in, Ausbilder*in oder Erzieher*in wie beispielsweise Sporttrainer*in, Chorleiter*in, Orchesterdirigent*in, Prüfer*in für einen Ausbildungsgang

c) die Lehr- und Vortragstätigkeit im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie von Erste-Hilfe-Kursen

d) Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, wie Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung, Altenhilfe oder die Tätigkeit als Rettungssanitäter*in, Ersthelfer*in oder Notfallseelsorger*in

e) Außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Inhaber der JuLeiCa)

f) Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigen-Initiativen

g) Betreuung und Begleitung von Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden

h) Betreuung von Aussiedler*innen, Ausländer*innen oder Asylbewerber*innen

i) Betreuung Inhaftierter

j) Betreuung von Kriminalitätsopfern

k) Umwelterziehung und Beobachtung, Tierschutzerziehung sowie Landschaftspflege in Schutzgebieten und in besonders geschützten Biotopen

l) die Tätigkeit bei den freiwilligen Feuerwehren u. anderen Hilfsorganisationen einschl. THW

13.03.2023