Asphaltarbeiten an der Peliserkerstraße
Der Aachener Stadtbetrieb lässt im Rahmen der großen Asphaltarbeiten in der Peliserkerstraße, zwischen der Joseph-von-Görres-Straße und der Breslauer Straße, die Fahrbahnoberfläche sanieren. Die Arbeiten sind in drei Sanierungsabschnitte unterteilt. Insgesamt werden die Arbeiten im Zeitraum von Montag, 11. September, bis Dienstag, 10. Oktober, umgesetzt. Es ist erforderlich, dass der betroffene Bereich komplett gesperrt wird, die Hof- und Garagenzufahrten sind während der Bauzeit nur bedingt erreichbar. Die Gehwege bleiben weiterhin frei, Fahrradfahrer*innen werden gebeten, ihr Fahrrad über den Gehweg zu schieben.
Der erste Teilabschnitt betrifft den Bereich zwischen der Einmündung Joseph-von-Görres-Straße bis zur Einmündung zum Supermarkt. Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. September, und werden voraussichtlich bis Dienstag, 19. September, abgeschlossen sein. Von Sonntag, 17. September, 15 Uhr, bis Dienstag, 19. September, 6 Uhr, kann wegen des Asphaltdeckeneinbaus im gesamten Fahrbahnbereich kein KFZ-Verkehr zugelassen werden.
Der sich anschließende zweite Teilabschnitt, zwischen der Supermarkteinfahrt bis zur Einmündung Gneisenaustraße, wird zwischen Dienstag, 19. September, und Mittwoch, 27. September, umgesetzt. Die Asphaltdecke wird zwischen Montag, 25. September, 15 Uhr, bis Mittwoch, 27. September, 6 Uhr, eingebaut. Dann ist im gesamten Fahrbahnbereich kein KFZ-Verkehr zugelassen.
Von der Einmündung Gneisenaustraße bis Breslauer Straße/Ecke Stolberger Straße wird von Mittwoch, 27. September, bis Dienstag, 10. Oktober, der dritte Teilabschnitt umgesetzt. Wegen des Asphaltdeckeneinbaus ist dann von Donnerstag, 5. Oktober, 15 Uhr, bis Samstag, 7. Oktober, 17 Uhr, im betroffenen Fahrbahnbereich kein KFZ-Verkehr zugelassen.
Es wird dringend empfohlen, die angespritzte Fahrbahnfläche nicht zu betreten, da die Gefahr besteht, dass die Kleidung dauerhaft verschmutzt wird. Gleiches gilt für das Befahren mit Fahrzeugen. Das Parken auf den Gehwegen ist während
der gesamten Bauzeit untersagt. Wegen der Arbeiten kann es zu Lärm- und Schmutzbelästigung kommen. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen werden diese auf ein möglichst geringes Maß reduziert.