Fassaden- und Werbebeleuchtung
Bitte beachten:
Die momentan noch laufenden Energiesparmaßnahmen der Stadt Aachen laufen im April aus. Die Wassertemperatur wird in allen Schimmhallen bereits ab dem 1. April erhöht. Weitere Maßnahmen enden spätestens mit dem Auslaufen der Energiesparverordnung des Bundes am 15. April 2023. Weitere Infos finden Sie hier.
Historische Gebäude und öffentliche Nichtwohngebäude werden, außer zu besonderen Anlässen wie Kulturveranstaltungen und Volksfeste, grundsätzlich nicht mehr beleuchtet.
Pumpen und Beleuchtungen von Brunnen sind ebenfalls abgestellt.
Werbeanlagen dürfen im Zeitraum zwischen 22 bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden. Ausnahmen gelten, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und als Notbeleuchtung erforderlich ist oder wenn
- sie während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Berufe am selben Ort hinweisen
- sie während Sport- und Kulturveranstaltungen betrieben werden
Es gilt dazu eine Ausnahmeregelung zur Vermeidung von technischen Schäden an den Werbeanlagen.
Weitere Infos finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Kabinett beschließt Anpassungen bei Energiespar-Verordnung