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Private Schwimmbecken

In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten bleibt die Beheizung von privaten, innen- oder außenliegenden Schwimmbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt. Eine Ausnahme gibt es für therapeutische Anwendungen. Gewerbliche genutzte Pools sind davon nicht betroffen.

Eine Beheizung privater Pools im geringen Umfang darf dann ausnahmsweise erfolgen, wenn diese notwendig ist, um die Becken frostfrei zu halten und Schäden an der Beckenanlage zu vermeiden. Ein privater Pool darf zum Beispiel auf wenige Grad über Null beheizt werden, wenn andernfalls das Becken kaputt geht und es keine anderen Möglichkeiten zur Schadensabwehr gibt.

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