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Bürgeranträge

Das dem Grundgesetz nachempfundene Petitionsrecht gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gibt jeder und jedem die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Somit können ausdrücklich auch Nichteinwohnerinnen und Nichteinwohner sowie Minderjährige einen sogenannten Bürgerantrag stellen. Selbst Bediensteten und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Gemeinde ist dieses Recht unter gewissen Einschränkungen eingeräumt.

Eingabeberechtigt ist man auch in Gemeinschaft mit anderen. Neben natürlichen Personen steht auch juristischen Personen des Privatrechts wie rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften (sofern nicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beherrscht) das Petitionsrecht zu.

Ein Bürgerantrag kann zu allen Angelegenheiten erfolgen, für die eine Zuständigkeit des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Aachen gegeben ist. Inhaltlich ist die Darlegung eines konkreten Verlangens unter Angabe des Sachverhaltes erforderlich.

Eine Behandlung von Bürgeranträgen zu Angelegenheiten in der Zuständigkeit anderer öffentlicher Träger ist nicht zulässig. Ein Bürgerantrag kann somit nur Angelegenheiten aufgreifen, die in der Zuständigkeit der Stadt Aachen liegen. Ausgenommen sind also Angelegenheiten, welche die Bundes- oder Landesebene betreffen sowie solche, die in die Zuständigkeit der StädteRegion Aachen fallen. Auch förmliche Verwaltungsverfahren, Anträge, Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte oder Dienstaufsichtsbeschwerden sind nicht als Angelegenheiten für Bürgeranträge anzusehen. Ebenfalls ist ein Antrag zurückzuweisen, der einen Eingriff in ein schwebendes Gerichtsverfahren oder die Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde.

In Ihrem Bürgerantrag werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange alle notwendigen Anonymisierungen der personenbezogenen Daten vorgenommen. In dieser textlichen Fassung wird das Schreiben mit der Stellungnahme der Verwaltung wie alle Dokumente zu öffentlichen Ausschusssitzungen in das Ratsinformationssystem der Stadt Aachen eingestellt und ist für alle Internetnutzer abrufbar. Die Sitzungen der politischen Gremien, die mit Ihrem Bürgerantrag befasst sind, finden grundsätzlich öffentlich statt, so dass bei der Beratung bekannt gewordene Details in die Presseberichterstattung einbezogen werden können.

Ein Bürgerantrag kann formlos unter Wahrung des Schriftformerfordernisses per Mail, Fax, Post oder über unser online-Formular an das Bürgerforum gerichtet werden:

Stadt Aachen
Fachbereich Verwaltungsleitung
- Geschäftsstelle Bürgerforum –
Johannes-Paul-II-Str. 1
52058 Aachen
buergerforum@mail.aachen.de
Fax: 0241 413541 7240

Bürgerantrag online

Sie können sich gerne vorab an die Geschäftsstelle des Bürgerforums wenden und beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne!

Bürgerforum

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Bürgerforum
der Stadt Aachen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Straße 1
52062 Aachen
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Büro 362
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Büro 362
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Herr Hartleb
0241 432 7282
Büro 362
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