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„Rudelgucken“: Stadt Aachen erleichtert Public Viewing zur Fußball-EM

Seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ist das Interesse, gemeinsam Fußball zu schauen, groß. Die Bundes- und Landesregierung sowie auch die Stadt Aachen erleichtern das „Rudelgucken“ in diesem Jahr erneut.

Dabei sind jedoch die Interessen der Anwohnenden jedoch nicht außer Acht zu lassen. Um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und dennoch die Möglichkeiten des Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2024 zu nutzen, verzichtet die Stadt Aachen in der Außengastronomie auf Einzelfallausnahmen nach Antrag. Damit entfallen automatisch auch die Gebühren eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens.

Vielmehr geht die Verwaltung im Sinne der allgemeinen Duldung, die sich auch an den Belangen der Nachbarschaft orientiert, vor. Somit werden grundsätzlich alle Vorführungen von kleineren Leinwänden oder Fernsehgeräten ob privat oder auf Außengastronomieflächen im Wesentlichen geduldet, wenn

  • die Übertragung des Tones ausschließlich durch die Lautsprecher der Fernsehgeräte erfolgt,
  • spätestens 20 Minuten nach Spielende der Ton abgeschaltet wird,
  • auf weitere lärmbelastende Geräte wie Vuvuzela, Trommeln, Druckfanfaren, etc. verzichtet wurde und
  • der/die jeweils Verantwortliche seine/ihre Gäste zur verstärkten Rücksichtnahme auf Nachbarn und Anwohner anhält.

Herausgegeben am 11.06.2024

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