Neu für Wahlhelfer*innen: Erfrischungsgeld wird ab 2024 unbar ausgezahlt
Die Erfrischungsgelder für Wahlhelfer*innen werden in Aachen erstmalig zur Europawahl 2024 unbar in den Tagen nach der Wahl ausgezahlt. Die Umstellung auf die unbare Auszahlung bedeutet eine signifikante Verbesserung in den Abläufen für die wahlvorstehenden Personen, wie auch für den Bereich Wahlen der Stadt Aachen.
Das wesentliche Merkmal einer Demokratie sind freie Wahlen und Abstimmungen. Damit Wahlen wie Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen oder Abstimmungen wie Volks- oder Bürgerentscheide auf Landes- beziehungsweise kommunaler Ebene stattfinden können, braucht es eine Vielzahl an ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen. Sie tragen zum Gelingen einer lebhaften Demokratie bei.
Wahlhelfer*innen werden als Mitglieder in den Urnen- beziehungsweise Briefwahllokalen als Wahlvorstände eingesetzt. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Team von fünf bis neun Personen in unterschiedlichen Funktionen. Diese reichen von der wahlvorstehenden Person, deren Stellvertretung, der Schriftführung bis zum Einsatz als Beisitzer*in.
Die Aufgabe eines Wahlvorstandes ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl oder Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung der Wahlergebnisse am Wahltag.
Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält abhängig von der Funktion im Wahlvorstand ein sogenanntes steuerfreies Erfrischungsgeld. So erhalten in der Stadt Aachen wahlvorstehende Personen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro, deren Stellvertretung 45 Euro und die Beisitzer*innen 40 Euro.
Zu jeder Wahl oder Abstimmung sucht die Stadt Aachen ungefähr 2.300 freiwillige Wahlhelfer*innen, die am Wahltag unterstützen. Wahlberechtigte Personen, die Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamtes haben, können sich unter der Rufnummer 0241 432-1609 an den Bereich Wahlen der Stadt Aachen wenden.
Herausgegeben am 01.09.2023