Auslandsdeutsche, also Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und außerhalb Deutschlands wohnen, können an der Wahl zum Bundestag teilnehmen.
Für die Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer*innen unverzichtbar. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag und am 14. September 2025 die Kommunalwahl statt. Nur mit der tatkräftigen Hilfe von Wahlhelfer*innen am Wahltag können wir die Bundestagswahl erfolgreich durchführen. Für jedes Wahlereignis benötigen wir rund 2.300 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen.