Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt

Überschwemmungsgebiete und Restriktionsflächen



 

Restriktionsflächen sind Gebiete, die dem Trinkwasserschutz, dem Thermalquellenschutz, dem Hochwasserschutz sowie dem Gewässerschutz und Landschaftsschutz dienen. Die Schutzanforderungen sind hinreichend oder zumindest weitgehend durch Anforderungen des Wasserrechts gewährleistet.

Trinkwasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete können von den Oberen Wasserbehörden durch Verordnung nach Landesrecht ausgewiesen werden. Die Festsetzung erfolgt, wenn esdas Wohl der Allgemeinheit erfordert bzw. wenn es als notwendig erachtet wird, dem Gewässer einen besonderen Schutz für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu gewähren, sei es in qualitativer (Schutz vor Schadstoffeintrag) oder in quantitativer Hinsicht (Grundwasseranreicherung).

Trinkwasserschutzgebiete werden in Schutzzonen eingeteilt:

  • Schutzzone I: Fassungsbereich der Entnahmestellen

  • Schutzzone II: nur land- und forstwirtschaftl. Nutzung erlaubt

  • Schutzzone III: Wohnsiedlungen, Industrie- und Gewerbebetriebe beschränkt möglich; kanalisierte Abwasserentsorgung ist Zwang

Thermenquelleschutzgebiete sind "sensible" Bereiche
Thermalquellenschutzgebiete betreffen Heilquellen, die natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen darstellen und die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. Zum Schutze einer staatlich anerkannten Heilquelle werden Heilquellenschutzgebiete festgesetzt. Auch außerhalb des Heilquellenschutzgebietes können Handlungen, die geeignet sind, den Bestand oder die Beschaffenheit einer staatlich anerkannten Heilquelle zu gefährden, untersagt werden. Für die Thermalquellengebiete der Stadt Aachen besteht eine Festsetzung der Thermalquellengebiete derzeit nicht. Dennoch fallen diese Gebiete in die Kategorie "sensible Bereiche", so dass insbesondere bei Bauvorhaben die Aufsichtspflicht der Unteren Wasserbehörde gewährleistet und somit auch der Schutz der Thermalquellengebiete sichergestellt wird.

Bach

Restrikstionsfläche Uferstreifen
Auch ein dem Gewässer angemessener Uferstreifen stellt eine Restriktionsfläche dar. Sofern er aus der intensiven Nutzung herausgenommen wird oder der natürlichen Entwicklung überlassen bleibt, trägt dieser Randstreifen zu einer Verbesserung von Natur und Landschaft bei. Zur Verhinderung von Abschwemmungen aus der Landwirtschaft bedarf es eines genügend großen Raumes, durch den das Gewässer in naturnaher Weise geführt werden kann. Die obere Gewässerbreite kann hier als Anhaltspunkt dienen, mindestens sollten aber fünf Meter Randstreifen auf jeder Seite empfohlen werden.

Überschwemmungsgebiete / Hochwasserschutz
Hochwassereignisse gefährden Menschenleben und richten ökonomische Schäden an, die durch eine konsequente Hochwasservorsorge vermieden werden können. Ökologische Schäden durch ausgelaufenes Heizöl, Schwermetallablagerungen und freigesetzte Chemikalien lassen sich durch gezielte Vorsorgemaßnahmen weitestgehend ausschalten.

Berücksichtigung im Planungsstadium
Im Planungsstadium sind Gewässerausbauten, die Nutzung und Bebauung hochwassergefährdeter Bereiche, die Flächenversiegelung und die Flurbereinigung zu hinterfragen. Da Ortslagen für ein statistisch eintreffendes 50-jähriges Hochwasserereignis - wichtige Ortskerne für ein 100- jähriges Hochwasserereignis - gesichert werden müssen, wird Hochwasserschutz auch weiterhin mit technischen Mitteln zu gewährleisten sein (z. B. durch Hochwasserrückhaltebecken). Insbesondere sind natürliche Überschwemmungsflächen als Rückhalteflächen für Hochwasser einzurichten bzw. zu erhalten. Als rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet existiert derzeit in Aachen nur das Gebiet der Inde von Schmithof bis zur Stadtgrenze. Das Überschwemmungsgebiet der Wurm befindet sich im Planungsstadium und wird in Kürze festgesetzt.

Überschwemmungsgebiete