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Inhalt



Brander Wall: Rad-Vorrang-Route

Anlass und Ziel | Heutige Situation | Planung | Verfahren und Kosten

Projektphase: Bau

Aktuell: Das Teilstück zwischen Rombachstraße und Herder Straße und die Clermontstraße zwischen Altstraße und Krautmühlenweg werden ab Montag den 29.08.2022 rot beschichtet.

Anlass und Ziel

Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des am 12.09.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll. Nachdem im Juni 2020 die Planungen für die Fahrradstraßen entlang der Route vorgelegt und durch den Mobilitätsausschuss beschlossen wurden (vgl. Vorlage-Nr: FB 61/1439/WP17), ist nun die Verbreiterung des Brander Walls zwischen Herderstraße und Rombachstraße Gegenstand dieser Vorlage. Die Maßnahme ist Teil des Förderprojektes #AachenMooVe! im Landeswettbewerb Emissionsfreie Innenstadt im Rahmen des Landesprogramms „Kommunaler.Klimaschutz.NRW“.

Heutige Situation

Der Brander Wall ist im betrachteten ca. 500 m langen Abschnitt zwischen Herderstraße und Rombachstaße als selbständig geführter getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen. Der gepflasterte  Beid­richtungsradweg misst in seiner Breite ca. 2,30 m. Zwischen Geh- und Radweg verläuft eine ca. 30 cm breite baulich angelegte Mittelrinne. Der anschließende, ebenfalls gepflasterte Gehweg hat eine Breite von 2,30 m. Der gepflasterte Geh- und Radweg ist beidseitig durch einen Kantenstein eingefasst.

Der getrennte Geh- und Radweg schließt im westlichen Bereich an den Gehweg in der Herderstraße, welche in einem Wendehammer endet, an. Die Herderstraße soll zukünftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Im Verknüpfungsbereich muss deswegen, wie bereits heute, der in der Herderstraße vorhandene Gehweg gequert werden. Der Gehweg hat derzeit einen Bordanschlag von ca. 3 cm.

In der Rombachstraße schließt der Radweg niveaugleich an den vorhandenen nicht-benutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg an. Die Ertüchtigung einer Radverkehrsführung auf der Rombachstraße und eine Verbreiterung des bereits existierenden Beidrichtungsradweges sind Teil der Maßnahme der Rad-Vorrang-Route Brand und sollen im Anschluss umgesetzt werden.

Im Anschlussbereich der Herderstraße befinden sich nördlich des Radweges fünf schützenswerte Laubbäume. Im Anschlussbereich an die Rombachstraße befinden sich zwei weitere Laubbäume und ein Nadelbaum in unmittelbarer Nähe nördlich des Radweges, die gemäß Baumschutzsatzung ebenfalls zu erhalten sind. Weitere Bäume befinden sich südlich des Gehweges.

Planung

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und  den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 10) beachtet. Da der Brander Wall Teil der Rad-Vorrang-Route ist, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Route gerecht werden.

Im Rahmen der Rad-Vorrang-Route Brand ist für den Radweg der Austausch des Pflasters durch Asphalt vorgesehen. Dabei ist eine Verbreiterung des Beidrichtungsradweges auf das Regelmaß für einen einseitigen Zweirichtungsradweg (gem. ERA 10) von 3,00 m und eine optische Abgrenzung zum Gehweg durch Roteinfärbung geplant.

Im westlichen Bereich des Brander Walls (Anschluss Herderstr.) ist auf einer Länge von ca. 65 m eine Verbreiterung des Radweges mit Erhalt der vorhandenen Laubbäume nicht möglich. Aus gleichen Gründen ist im östlichen Anschlussbereich an die Rombachstraße auf einer Länge von ca. 50 m mit Erhalt der vorhandenen zwei Laubbäume keine Verbreiterung des Radweges vorgesehen.

Im Verknüpfungsbereich mit der Herderstraße ist eine Nullabsenkung im Gehweg für Radfahrer*innen in den vorhandenen Wendehammer geplant. 

Die beschlossene Variante  sieht eine alleinige Verbreiterung des Beidrichtungsradweges auf 3,00 m vor. Der bestehende Gehweg sowie die Mittelrinne bleiben erhalten. Im westlichen sowie im östlichen Anschlussbereich, also im Kronentraufbereich der Laubbäume, ist lediglich der Austausch des Pflasters durch Asphalt vorgesehen. Der bestehende Kantenstein bleibt zum Schutz der Laubbäume erhalten. Die Breite des Radweges beträgt in diesen Abschnitten, wie im Bestand, 2,30 m. Ein barrierefreies Leitsystem im Gehweg ist nicht vorhanden oder geplant, wobei sowohl der Kantenstein als auch die Mittelrinne zur Orientierung weiterhin genutzt werden können. Zusätzlich verdeutlichen der Materialwechsel (Pflaster und Asphalt) und die Roteinfärbung den Wechsel zwischen Geh- und Radweg. Der Einbau eines barrierefreien Leitsystems ist nicht vorgesehen, da im Rahmen der gewählten Variante der Gehweg nicht Teil der Maßnahme ist.

Umsetzung

Gemäß dem Beschluss vom 25.06.2020 ist die Umgestaltung der Fahrradstraßen entlang der Radvorrangroute Brand vorgesehen. Unter anderem wird die Clermontstraße und das Teilstück zwischen Rombachstraße und Herder Str. als Fahrradstraße ausgewiesen.

Die dafür notwendigen Umgestaltungen unter der Anwendung der Aachener Standards erfolgten bereits. Das Teilstück zwischen Rombachstraße und Herder Str. wurde neu asphaltiert,um eine qualitativ hochwertige Verbindungsstrecke zwischen Rombachstraße und Herder Str zu schaffen. Dabei wurde auch der Beidrichtungsradweg auf ein Regelmaß von 3,00 m verbreitert. Im westlichen sowie im östlichen Anschlussbereich, also im Kronentraufbereich der Laubbäume, wurde lediglich der Austausch des Pflasters durch Asphalt vorgesehen. Der bestehende Kantenstein wurde zum Schutz der Laubbäume erhalten. Die Breite des Radweges beträgt in diesen Abschnitten, wie im Bestand, 2,30 m.

Im Verknüpfungsbereich mit der Herderstraße wurde eine Nullabsenkung im Gehweg für Radfahrer*innen in den vorhandenen Wendehammer gebaut. Unter Berücksichtigung der umzusetzenden Ziele des Radentscheids ist eine flächenhafte Roteinfärbung der Fahrgasse von Fahrradstraßen auf ihrer gesamten Länge vorgesehen.

Verfahren und Kosten

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 331.000,- € ohne Rotmarkierung.

Die Maßnahmen entlang der Rad-Vorrang-Route Aachen-Brand werden im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! im Landeswettbewerb Emissionsfreie Innenstadt aus dem Landesprogramms „Kommunaler.Klimaschutz.NRW“ gefördert (80 % Förderquote). Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 „Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)“ zur Verfügung.

Bisher war die flächenhafte Roteinfärbung der Radverkehrsanlagen nicht Gegenstand der Förderung. Diese Einfärbung ist jedoch aufgrund des Radentscheids politisch gewollt und soll daher umgesetztwerden. Der veranschlagte Kostenanteil der Roteinfärbung kann nicht aus dem Budget des Förderprojekts #AachenMooVe! finanziert werden. 

Für diesen Kostenanteil werden Mittel des PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1„R erkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ verwendet.