Dr.-Josef-Lamby-Straße / Am Hoerfeld
Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Verfahren und Kosten
Die Arbeiten der Regionetz für die Versorgungsleitungen in beiden Straßen sind im Februar 2021 gestartet worden und werden voraussichtlich im Oktober abgeschlossen. Für die anschließenden Straßenbauarbeiten zur Umgestaltung der Straßen ist am 17.06.2021 der Ausführungsbeschluss/Baubeschluss im Mobilitätsausschuss eingeholt worden. Momentan läuft der Vergabeprozess für die Straßenbauarbeiten. Diese sollen nach der Fertigstellung der Versorgungsarbeiten noch im Oktober 2021 beginnen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 8 Monate sein.
Anlass und Ziel
Die Dr. Josef-Lamby-Straße und die Straße Am Hoerfeld müssen grundhaft erneuert werden. Eine Regionetzmaßnahme, bei der Versorgungsleitungen erneuert werden, soll beim Umbau der Fahrbahn- und Nebenanlagen der beiden Straßen berücksichtigt werden.
Zustand
Es handelt sich um Anliegerstraßen mit einer sehr geringen Verkehrsbelastung. Beide Straßen sind im Trennprinzip ausgebaut und als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Die Fahrbahnbreite der Straße Am Hoerfeld beträgt 5,00 m. Die Gehwege sind 1,40-1,50 m breit und erfüllen damit weder die in der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) und EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) definierte Regelbreite eines Seitenraums von 2,50 m (vgl. z.B. RASt 06 S. 81) noch das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger ohne Sicherheitsabstand zur Fahrbahn (2,00 m). In dieser Straße ist das versetzte beidseitige Fahrbahnrandparken zulässig.
In der Dr.-Josef-Lamby-Straße beträgt die Breite der Fahrbahn überwiegend 5,50 m. Die Gehwegbreiten von 2,10-2,25 m auf der nördlichen Straßenseite und 2,05-2,20 m auf der südlichen Straßenseite erfüllen das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger. Jedoch ist hier beidseitig aufgeschultertes Parken zulässig. Dadurch beträgt die Breite der Gehwege beidseitig nur noch ca. 1,00 m, deutlich weniger als das definierte Mindestmaß.
In beiden Straßen sind die Parkflächen nicht markiert.
Im Mai 2017 wurde eine Parkraumerhebung in beiden Straßen vorgenommen. Von den insgesamt 74 im öffentlichen Raum zur Verfügung stehenden Parkplätzen waren maximal 50 Parkplätze gleichzeitig belegt.
In beiden Straßen ist sowohl die vollständige Erneuerung des Straßenoberbaus, ggf. mit Verbesserung des Planums, als auch die Erneuerung der beidseitig anschließenden Gehwege zwingend erforderlich.
Planung
Um die Straßen barrierefrei (inkl. taktiler Elemente) auszubauen, sind Gehwege mit einer Mindestbreite von 2,00 m zu realisieren.
In der Planung wären verschiedene Ansätze denkbar, die zu diesem Zeitpunkt skizzenhaft in Form von Querschnitten erläutert werden:
Variante Trennprinzip:
Beim Wiederaufbau im Trennprinzip sollten die Gehwege mindestens eine Breite von 2,00 m aufweisen. Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie für die Müllentsorgung soll mindestens eine Fahrbahnbreite von 3,50 m (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06 S. 71) zur Verfügung stehen. Um zusätzlich einseitig Fahrbahnrandparken zu gewährleisten wäre demnach eine mindestens 5,50 m breite Fahrbahn notwendig.
Das würde für die Straße Am Hoerfeld bei einer Straßenbreite von 8,15 m (inkl. überbaute Flächen) bedeuten, dass dann lediglich 2,65 m für die Anlage von beidseitigen Gehwegen zur Verfügung stehen würden. Dieses Maß entspräche dann weder dem Breitenbedarf von mobilitätseingeschränkten Personen, die einen Stock mit sich führen, noch dem für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl (vgl. RASt 06 S. 29). Da die Straße beidseitig angebaut ist, sind beidseitig ausreichend breite Anlagen für den Fußverkehr unbedingt erforderlich (vgl. RASt 06 S. 81). Außerdem könnten bei einer Gehwegbreite von 2,65 m nicht beidseitig taktile Leitelemente eingebaut werden.
Alternativ könnten in der Straße am Hoerfeld beidseitig 2,00 m breite Gehwege angelegt werden. Dies würde bedeuten, dass alle 14 öffentlichen Parkplätze in dieser Straße entfallen würden (vgl. Anlage 3).
Ein Trennprinzip nach den Vorgaben der RASt 06 wäre dagegen in der Dr.-Josef-Lamby-Str. (9,75 m Straßenbreite bzw. 10,18 m inkl. überbauter Flächen) möglich. Die Fahrbahn wäre dann ebenfalls 5,50 m breit, die Gehwege mind. 2,00 m (vgl. Anlage 4). Statt des aufgeschulterten Parkens wäre fortan einseitiges Fahrbahnrandparken gestattet. Dadurch würden mindestens 27 Parkplätze entfallen.
Variante verkehrsberuhigter Bereich:
Durch den Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich könnten zum einen die Fußgänger geschützt und zum anderen die Anzahl der öffentlichen Parkplätze in etwa erhalten werden.
Bei dieser Variante würden die Straße Am Hoerfeld und die Dr.-Josef-Lamby-Str. als zusammenhängender verkehrsberuhigter Bereich niveaugleich ausgebaut werden. Um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches deutlich zu kennzeichnen und eine Geschwindigkeitsreduktion zu bewirken, würden die Einmündungen zur Kolping- und Ellerstr. auf Gehwegniveau angehoben werden. Die Fahrgasse wäre mindestens 3,50 m breit, sodass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet wäre. In beiden Straßen wäre alternierendes Parken in 2,00-2,50 m breiten gekennzeichneten Parkflächen vorgesehen. Es könnten 48 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden (11 Am Hoerfeld und 37 in der Dr.-Josef-Lamby-Str.). Beide Straßen würden über eine etwa 2,00 m breite Mischfläche hinter den Parkständen verfügen (vgl. Anlage 5). Dort wären die Fußgänger vor dem fließenden Verkehr geschützt. Außerdem könnte das taktile Leitsystem hinter den Parkflächen verlaufen.
Aufgrund der Bepflanzung der anliegenden Privatgrundstücke u.a. mit Bäumen wirken beiden Straßen sehr begrünt. Im öffentlichen Raum könnten außerhalb der Leitungstrassen zusätzlich 6 Bäume gepflanzt werden.
Im Vergleich des Parkangebots würde die Variante des verkehrsberuhigten Bereichs die meisten Parkplätze (48) bieten.
Für beide Straßen ist unabhängig von der Variante ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen einzurichten.
Verfahren und Kosten
Bürgerinformation
Am 22.05.2019 fand im Bezirksamt Brand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Den Ergebnisbericht finden Sie hier.
Politische Beratung
15.05.2019: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Unabhängig von der Variantenentscheidung muss aufgrund der notwendigen grundhaften Erneuerung ein Vollausbau durchgeführt werden. Durch die notwendige Erneuerung der Straßen ergeben sich gleiche Grundkosten für den Ausbau für alle Varianten. Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die Fläche ermittelt. Sie würden etwa 1,1 Mio. € für die Variante des verkehrsberuhigten Bereichs betragen. Beim Separationsprinzip sind etwas geringere Kosten zu erwarten.
Die Erneuerung der Straßen löst eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW aus.
03.07.2019: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Nach Berücksichtigung der Ergebnissen der Bürgerinformationsveranstaltung und der weiteren Bürgereingaben ergibt sich eine sinnvolle Lösung für den Umbau der beiden Straßen: Umbau in einen verkehrsberuhigten Bereich. Dazu wurde am 03.07. eine Planung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorgestellt.
Die Vorlage finden Sie hier.
Werden die Straßen mit Bäumen (Variante 1a) ausgebaut, können 49 Parkplätze erhalten werden. Bei einem Ausbau ohne Bäume (Variante 1b) bleiben 55 Parkplätze erhalten. Der Ausbau könnte sowohl in Asphalt oder in Betonsteinen erfolgen.
Die Bezirksvertretung befürwortet den Ausbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich mit Bäumen.
30.10.2019 Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand:
Die Bezirksvertretung beschließt den Umbau gemäß Variante 1 a (verkehrsberuhigter Bereich in Betonsteinpflaster) mit der Einbahnstraßenregelung der Variante 2 für die Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld. Diese Planung ist im Plan „2019-11-05 Planungsbeschluss“ zusammengefasst.
31.10.2019 Beratung im Mobilitätsauschuss:
Der Mobilitätsauschuss stimmt der Bezirksvertretung zu.
Baukosten/Finanzierung
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die Baumaßnahme der Regionetz wird die Stadt Aachen die Straßenarbeiten in der den beiden Straßen durchführen.