Jakobstraße: Premiumfußweg Nr. 7
Anlass und Ziel | Planung | Verfahren und Kosten
Aktuell:
Die Arbeiten der Regionetz an den Versorgungsleitungen sind überwiegend seit Ende Mai abgeschlossen. Am 30. Mai 2023 haben die Arbeiten für die Kanalsanierung zwischen dem Löhergraben und der Paulusstr. begonnen. Ab dem 19. Juni beginnt die Stadt mit den ersten Straßenbauarbeiten im Bereich zwischen Judengasse und Trichtergasse bis zu den Betriebsferien des Auftragnehmers vom 17.-28. Juli. Ab dem 31.07. werden die Straßenbauareiten planmäßig fortgeführt.
Anlass und Ziel
Der Premiumfußweg Nr.7 folgt der Route des historischen Jakobwegs und der alten Torstraße. Er führt vom Markt über den von Fußgänger*innen viel frequentierten Geschäftsstraßenzug Jakobstraße/Vaalser Straße in Richtung Südwesten. An der Schanz führt der Premiumfußweg Nr. 7 durch die Grünanlage zum Johannistal. Der Abschnitt vom Markt bis zur Schanz liegt im Bereich des Innenstadtkonzeptes. Außerhalb des Innenstadtkonzeptes befindet sich der Lückenschluss zum Johannisbachtal und dem für Wanderer interessanten Aachener Südraum. Wesentliches Merkmal des Konzepts für den Premiumfußweg Nr.7 ist die Verbesserung für Fuß- und Radverkehre bei gleichzeitigem Ausbau der ÖPNV-Qualität, insbesondere im Bereich der Bushaltestellen.
Im November 2016 beschloss der Mobilitätsausschuss per Planungsbeschluss die schrittweise Umsetzung des Premiumfußwegs Nr.7. Die Ausführungsplanung konzentriert sich zunächst auf den 1. Bauabschnitt, der die Jakobstraße im Abschnitt von der Judengasse bis zum Karlsgraben umfasst.
Planung
Gemäß Planungsbeschluss erfolgt die Umsetzung des Premiumfußwegekonzeptes durch
- barrierefreien Umbau von Einmündungsbereichen und Überquerungsstellen
- Implementierung von Baumbeeten
- Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen
Während der Ausführungsplanung für den 1. Bauabschnitt sind inzwischen weitere Aspekte zu berücksichtigen, da sich technische Notwendigkeiten konkretisierten, aber auch zusätzliche politische Beschlüsse (Radentscheid) berücksichtigt werden mussten. Die daraus resultierenden Anpassungen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt:
- Die Einmündungsbereiche zur Jakobstraße werden auf Gehwegniveau angehoben, damit der Fußverkehr vorrangig zum Fahrverkehr geführt werden kann. Mit Schwellensteine wird der Fahrverkehr auf Gehwegniveau geführt und quert eine Pflasterfläche mit integriertem Leitstreifen. Dieses Prinzip findet an der Klappergasse, Trichtergasse, Paulusstraße und am Venn Anwendung.
- Anhand des massiven Schadensbildes, kann die Fahrbahn der Jakobstraße von Karlsgraben bis Venn nicht mehr saniert werden. Aus diesem Grund ist eine grundhafte Erneuerung mit einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen gemäß den Nutzeransprüchen vorgesehen.
- Die Regionetz GmbH wird zunächst den vorhandenen Mischwasserkanal zwischen Karlsgraben und Trichtergasse unterirdisch sanieren (GFK Sanierung). Im Einmündungsbereich Karlsgraben/Jakobstraße wird dazu ein Fertigteilschacht in offener Bauweise gesetzt. Anschließend wird die Regionetz GmbH die im Bereich zwischen Trichtergasse und Karlsgraben technisch abgängige Versorgungsleitungen und die zugehörigen Hausanschlüsse in offener Bauweise erneuern. Mit diesen Arbeiten kann eine leitungsfreie Trasse zur Umsetzung der für den Premiumfußweg wichtigen Baumstandorte geschaffen werden.
- Anlässlich der neuen Hausanschlüsse wird die Fahrbahndecke in regelmäßigen Abständen aufgenommen werden müssen. Um eine dauerhaft tragfähige Fahrbahn zu erhalten ist es deshalb notwendig, auch in diesem Bereich die Fahrbahn neu auszubauen.
- Da voraussichtlich nur 30% der Gehwegflächen bei der Erneuerung der Hausanschlüsse erhalten bleiben können, ist die Verlegung eines neuen Plattenbelags (Betonplatten 30x30 cm diagonalverband mit Bodenindikatoren) sinnvoll. Auch werden die Naturbordsteine teilweise neu gesetzt werden müssen, weil Hausanschlüsse unter diesen neu verlegt werden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, fast den gesamten Abschnitt der Jakobstraße im Gehwegbereich barrierefrei mit einem maximalen Quergefälle von 2,5% auszubauen. Vereinzelt werden auch Schwellensteine zum Einsatz kommen, um in ihrer Höhenlage kritischen Einfahrten zugunsten einer gleichmäßigeren Querneigung auszugleichen.
Verfahren und Kosten
Zeitplan der Baumaßnahmen
Die Arbeiten der Regionetz GmbH an den Versorgungsleitungen haben am 09. Februar 2022 begonnen und wurden Ende Mai 23 abgeschlossen. Ab dem 30. Mai 23 haben die Arbeiten für die Kanalsanierung begonnen im Bereich zwischen Venn und Paulusstraße. Dafür ist die Fahrbahn um die Kanalschächte halbseitig gesperrt um das Material in den Kanal zu führen.
Daran anschließend beginnen ab dem 19. Juni 23 die Arbeiten zum Ausbau des Premiumwegs und der Wiederherstellung der Fahrbahn. Hierbei hat die Stadt die Leistungen für die Nebenanlagen und die Regionetz die Leistungen für die Fahrbahn an die Firma Lube & Krings aus Aachen beauftragt. Die Firma Lube & Krings hat auch die bisherigen Arbeiten an den Versorgungsleitungen im Auftrag der Regionetz durchgeführt. Bis zu den Betriebsferien von Lube & Krings vom 17.-28. Juli 23 werden zwischen Judengasse und Trichtergasse erste Arbeiten in den Nebenanlagen ausgeführt. Ab dem 31. Juli geht es dann weiter mit den Straßenbauarbeiten.
Verkehrslenkung
Für die laufende Kanalsanierung der Regionetz ist im Bereich zwischen Löhergraben und Paulusstraße die Jakobstraße mit halbseitiger Sperrung um die Baustelleneinrichtung an den Kanalschächten befahrbar. Für die Straßenbauarbeiten ab dem 31 Juli kann es abschnittsweise wieder zu Vollsperrungen der Jakobstraße kommen. Die Umleitung der Verkehre ist wie bisher auch ein Baustein des Verkehrsführungskonzepts rund um die Großbaustellen „Brücke Turmstraße – Ludwigsallee - Reallabor Templergraben“.
Weitere Vorgehensweise
Förderanträge
Ein Bewilligungsbescheid über 296.100 Euro i.R. des Innenstadtkonzepts 2022 liegt seit 2016 für die Maßnahme Premiumfußweg 7 vor. Der Förderansatz liegt bei 80% Förderung. Ein Finanzierungsantrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen muss noch gestellt werden. Für diesen Antrag gibt es keine Abgabefristen, doch um eine Bewilligung ebenfalls im Jahr 2022 zu bekommen, ist erfahrungsgemäß eine zeitnahe Einreichung erforderlich. Der Fördersatz beträgt für die Bushaltestellen 90%.
Bürger*inneninfo und Ausführungsbeschluss
Eine Aufzeichnung der Bürger*inneninformationsveranstaltung vom 02. November 2021 kann hier über YouTube abgerufen werden.
Der Ausführungsbeschluss ist am 17.03.2022 im Mobilitätsauschluss gefasst worden.
KAG-Beiträge
Der Ausbau der Jakobstraße löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Parkstreifen, Gehweg und Oberflächenentwässerung aus. Die Einstufung erfolgt als Haupterschließungsstraße.