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Jülicher Straße

Aktuelles

Der Mobilitätsausschuss hat am 01.06.2023 die Neuaufteilung der Jülicher Straße zwischen Hansemannplatz und Blücherplatz gemäß Variante 3 beschlossen.

Stadteinwärts steht noch ein 3,25 m breiter Fahrstreifen für Kfz neben einer 3,25 m breiten Busspur zur Verfügung. Stadtauswärts werden zwei je 3,25 m breite Spuren ohne Kennzeichnung einer Busspur zwischen Ottostraße und Blücherplatz markiert. Beidseitig entstehen ca. 2,35 m breite Radfahrstreifen.

Anlass und Ziele

Die Fahrbahn sowie die Busspur der Jülicher Straße müssen im Abschnitt zwischen Blücherplatz und Hansemannplatz erneuert werden, da aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.
Die nach der Asphaltmaßnahme anstehende Neumarkierung soll zur Optimierung der Flächenaufteilung genutzt werden. Der Querschnitt wird baulich nicht verändert. Gehwege und Parkplätze bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Dieser Zwischenstand wird erzeugt, weil davon auszugehen ist, dass eine grundlegende Neuplanung der Jülicher Straße in diesem Abschnitt im Zuge der Entwicklung der Regiotram notwendig werden wird.
Der Mobilitätsausschuss hatte am 20.04.2023 über den Verwaltungsvorschlag zur Querschnittsaufteilung der Jülicher Straße beraten und die Verwaltung gebeten die Markierung einer Busspur in Fahrtrichtung stadtauswärts zu prüfen.

Prüfung Busspur stadtauswärts

Zur Förderung des ÖPNV soll eine Busspur stadtauswärts geprüft werden. Diese Variante „starke Achse“ (Variante 2) sollte gleichzeitig breitere Radverkehrsanlagen enthalten.
Der Querschnitt für Variante 2 stellt sich wie folgt dar:

  • Stadteinwärts: 3,25 m Fahrstreifen für Kfz neben einer 3,25 m breiten Busspur.
  • Stadtauswärts: 3,25 m Fahrstreifen für Kfz neben einer 3,25 m breiten Busspur in Seitenlage (V2a) oder in eine Busspur in Mittellage (V2b)
  • Beidseitig: ca. 2,35 m breite Radfahrstreifen

Mit der Einrichtung einer Busspur wird die Förderung des ÖPNV auf der Achse zwischen AC-Mitte und Haaren im Stadtbild sichtbar.
Die Varianten 2a und 2b haben für den ÖPNV und den MIV Konsequenzen

Signaltechnische Konsequenzen

Unabhängig von ihrer Lage beeinträchtigt eine stadtauswärtige Busspur die Leistungsfähigkeit des Abschnitts zwischen Hansemannplatz und Blücherplatz. Wesentliche Konsequenzen der Spurreduzierungen für den MIV zur Einrichtung einer Busspur stadtauswärts sind:

  • höhere Verlustzeiten an den Lichtsignalanlagen (LSA) für den ÖPNV aufgrund kurzer Freigabe- und Permissivzeiten
  • Rückstau des MIV an allen Knoten in beiden Richtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten
  • massiver Rückstau stadtauswärts an der Lichtsignalanlage (LSA) Blücherplatz
  • ggf. sind zusätzliche Probleme für Einsatzfahrzeuge, bei der Müllentsorgung und durch Liefern+Laden denkbar

Näheres ist der Vorlage zu entnehmen (s. rechte Spalte).

Fazit Variante 2a und 2b

Aufgrund der Konsequenzen und Randbedingungen (Rückstau, Lage der Haltestellen Hansemannplatz und Blücherplatz am Fahrbahnrand, Verlustzeiten für den ÖPNV) kann die Verwaltung die Einrichtung einer Busspur stadtauswärts unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht empfehlen.
Daher wurde eine weitere Variante entwickelt.
Um das Stresslevel des Fahrpersonals im ÖPNV zu senken, sind zwei Kfz-Spuren mit Regelbreite in Fahrtrichtung stadtauswärts neben breiteren Radverkehrsanlagen vorgesehen. Dadurch kann ein größerer Abstand zu den Radfahrenden eingehalten werden und der Rückstau an der LSA Blücherplatz wird vermieden.

Variante 3:

  • Stadteinwärts: 3,25 m Fahrstreifen für Kfz neben einer 3,25 m breiten Busspur
  • Stadtauswärts: Zwei je 3,25 m breite Spuren ohne Kennzeichnung einer Busspur zwischen Ottostraße und Blücherplatz.
  • Beidseitig 2,35 m breite Radfahrstreifen

Diese Variante ermöglicht in Fahrtrichtung stadtauswärts eine freie Spurwahl für alle Busse. Radfahrende können mit ausreichendem Abstand überholt werden und der massive Rückstau an der LSA Blücherplatz wird verhindert. Mit Hilfe entsprechender Signalisierung erreicht der Bus bei Nutzung des eigenen Freigabesignals als Pulkführer die LSA Blücherplatz und kann dann störungsfrei die Haltestelle Blücherplatz anfahren. In der restlichen Zeit ist außerdem ein Verlassen der Haltestelle mittels Bussignal möglich.
Stadteinwärts wird das Rechtsabbiegen an der Passstraße unterbunden. Rückstau entsteht stadteinwärts weiterhin zu bestimmten Uhrzeiten und im Fall der Müllentsorgung.
Die ASEAG stimmt dem Vorhaben zu, spricht sich aber weiterhin deutlich für eine möglichst zeitnahe Planung der Bussonderfahrstreifen in Mittellage in beiden Richtungen inkl. Umbau der Haltestellen Hansemannplatz und Blücherplatz aus.

Kosten & Finanzierung

Die zusätzlichen Kosten für die Roteinfärbung der Radverkehrsanlage mit Kaltplastik werden grob über die Fläche geschätzt:

  • Variante 1 (Verwaltungsvorschlag aus 04.2023): ca. 65.000 €
  • Variante 3 (neuer Verwaltungsvorschlag): ca. 90.000 €

Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ zur Verfügung.
Zusätzliche Kosten können durch signaltechnische Anpassungen entstehen. Bei Einrichtung einer Busspur sind weitere Mittel für zusätzlich benötigte Bussignale notwendig.

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt den Planungs- und Ausführungsbeschluss für die Markierung der Jülicher Straße im Abschnitt zwischen Blücherplatz und Hansemannplatz gemäß Variante 3 zu fassen.

Politische Beratung

  • 19.04.2023: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Kenntnisnahme)
  • 20.04.2023: Beratung im Mobilitätsausschuss (Auftrag Busspur stadtauswärts zu prüfen)
  • 01.06.2023: Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungs- und Ausführungsbeschluss für Variante 3)






Kurzinfo

+ Vorhaben: Asphaltmaßnahme
+ Ziel: Optimierung Flächenaufteilung
+ Zeitplan: Umsetzung Sommer 2023

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