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Inhalt



Krefelder Straße / Soerser Weg - Kreuzung Bastei

Soerser Weg – Kreuzung Bastei

Anlass und Ziel | Planung | Verfahren und Kosten

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Aktuell:
Am 04. und am 19 Mai wurde die Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und Bastei in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Mobilitätsausschuss politisch beraten. Es wurde ein Beschluss für Variante 2 gefasst (siehe unten). Die Ausführungsplanung wurde im Oktober 2022 abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt Witterungsbedingt erst Anfang 2023.

Anlass und Ziel

Die Krefelder Straße ist im Abschnitt Soerser Weg – Bastei Bestandteil der Rad-Vorrang-Route Berensberg. Sie verfügt weder über markierte noch bauliche Radverkehrsinfrastruktur. Im genannten Abschnitt soll das Radfahren sicherer und komfortabler werden.

Planung

Im Zulauf des Knotens Krefelder Straße / Soerser Weg werden die zwei Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs in einen überbreiten Fahrstreifen neben einem 2,0 m breiten Radfahrstreifen überführt. Dieser wird den Radentscheid-Vorgaben entsprechend auf voller Länge rot eingefärbt. 

Ab der Einmündung Kardinalstraße geht der Radfahrstreifen in einen – weiterhin rot eingefärbten – geschützten Radfahrstreifen von mindestens 2,30 m Breite über. Hierdurch stehen im Zulauf zum Knoten Bastei nur noch drei statt vier Fahrstreifen zur Verfügung. Im Planungsbeschluss zum Knoten Bastei wurde diese Reduzierung für den Aufstellbereich bereits festgelegt. Bei der Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen der Umgestaltung des Knotens wurde bereits mit der nun geplanten Straßenraumaufteilung kalkuliert. Als bauliche Trennelemente sollen hier – wie auf der Monheimsallee – FLEX-Poller zum Einsatz kommen. 

Auf Höhe der Hausnummern 11 bis 15 wird eine Liefer- und Ladezone eingerichtet. Dazu kann der Radfahrstreifen überfahren werden, um auf die Ladezone zu gelangen. Da das Halten neben einem (geschützten) Radfahrstreifen nach StVO unzulässig ist, gäbe es ansonsten keine legale Möglichkeit, Fahrzeuge zu Be- und Entladen. Diese Ladezone kann sowohl durch den Kiosk in Hausnummer 3 als auch für Lieferverkehre für (und durch) Privatpersonen genutzt werden. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung der Ladezonen wird behördlich überwacht. Darüber hinaus entsteht in der Kardinalstraße eine weitere Liefer- und Ladezone. 

Mit der geplanten Radverkehrsanlage wird ca. 140 m radentscheidkonforme Infrastruktur errichtet.

Verfahren und Kosten

Bürger*inneninformation und politische Beratung

Bis zum 23. März bestand die Möglichkeit, zu reagieren und Ideen einzubringen. Die Eingaben wurden in einem Gesamtbericht zur Bürger*innenbeteiligung zusammengefast und beantwortet. Dieser Bericht ist in der Leiste rechts („Dokumente“) abrufbar. 

Die Unterlagen zur Bürger*inneninformation bleiben weiterhin im Abschnitt „Dokumente“ in der Leiste rechts abrufbar. Es stehen eine vertonte sowie eine textkommentierte Präsentation bereit. Zusätzlich sind die Lagepläne und die Vorlage für die politische Beratung im Februar 2022 verlinkt. Die Bürger*inneninformation beruhte auf Variante 1 (Schutzstreifen und PBL). Als Konsequenz aus der Beteiligung wurde Variante 2 (Radfahrstreifen und PBL) entwickelt, deren Umsetzung im Mai politisch beschlossen wurde. Die entsprechende Verwaltungsvorlage finden Sie ebenfalls im Downloadbereich („Dokumente“).