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Straßenbeleuchtung

Die Aachener Straßenbeleuchtung leistet einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit und ist dabei gleichzeitig auch ein gutes Gestaltungsinstrument in unseren Stadt- und Straßenräumen. Die Beleuchtung gehört der Stadt und wird seit vielen Jahren im Auftrag der Stadt durch die STAWAG bzw. die Regionetz GmbH betrieben und unterhalten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Störungen an der Beleuchtung, die jeder Bürger unter: www.stoerung24.de melden kann. Für diese Leistungen der Unterhaltung, Wartung, und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten, jährlichen Festpreis je Straßenleuchte. Diese beinhaltet auch die Energiekosten. 

Darüber hinaus stehen im Haushalt der Stadt jährliche Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung. Diese Mittel werden genutzt, um die aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft vorliegenden Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung umsetzen zu können. Die vorliegenden Anträge werden in eine sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets gebracht. Hierzu werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt.

Jedes Jahr werden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft, bewertet und finden dann Eingang in die Prioritätenliste.

Die Priorisierung der Straßenbeleuchtungsmaßnahmen erfolgt mittels einer Bepunktung, die anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix erarbeitet wird:

tabelle_beleuchtung
(Größere Darstellung siehe hier)

In dieser Matrix werden die unterschiedlichen Kriterien (Wichtungsfaktor „W“)

-       Verkehrssicherheit
-       Frequenz: Fußverkehr+Radverkehr
-       Sozialer Faktoren, umliegende Bebauung
-       Vorhandene Beleuchtungssituattion

berücksichtigt und durch die Verwaltung situationsabhängig bewertet.

Bewertet wird mit Punktwerten zwischen 0 und 0,4 oder 1,6, je nach Kriterium. Je höher die Bewertung, desto relevanter ist das Kriterium für bei der zu bewertenden Maßnahme.

Das Produkt aus dem Wichtungsfaktor W und der Bewertung ergibt die Punktzahl des Einzelkriteriums. Die Punktesummen der Einzelkriterien aufaddiert ergeben schließlich die Gesamtpunktzahl, mit der die Maßnahme in die Prioritätenliste aufgenommen wird.

Die Prioritätenliste wird einmal jährlich politisch beschlossen. Den Beschluss des Jahres 2022 finden Sie beispielsweise hier . Im Anschluss an den Beschluss werden die Maßnahmen mit den höchsten Prioritäten bei der STAWAG in Auftrag gegeben und von ihr bzw. der Regionetz zeitnah umgesetzt.