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Gewerbliche Investitionsförderung: Regionales Wirtschaftsförderungs-
programm NRW (RWP) ab 2022

Nach der letzten Förderperiode von 2014 bis September 2021 treten voraussichtlich zum 1. Januar 2022 neue Regionalbeihilfelinien in Kraft und das RWP geht in die nächste Runde.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass neue Anträge von Antragstellenden, die mit der Bewilligung bis 2022 warten können, schon jetzt entgegengenommen werden können und der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko gewährt werden kann. Hierdurch bekommen Unternehmen die Möglichkeit mit ihrem Investitionsvorhaben, auch wenn die Bewilligung erst in 2022 erfolgen kann, schon jetzt nach der Antragsstellung zu beginnen.

Da der übergeordnete Koordinierungsrahmen des Bundes und die neue Richtlinie zum RWP noch nicht vorliegen, kann eine vorzeitige Antragsstellung in diesem Jahr für den Antragsteller*in auch Nachteile haben. Zudem werden sich Veränderung bei der Gebietskulisse ergeben.

Haben Sie Interesse an einer Förderung? Wir unterstützen Sie gerne.

Melden Sie sich für eine Erstberatung unter wifoe@mail.aachen.de.

Informationen bei der NRW.Bank
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich (nrwbank.de)

Informationen beim Ministerium
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) | WIRTSCHAFT.NRW