Bildungsscheck
Der Bildungsscheck
Ein Beitrag zur Fachkräfteinitiative des Landes
Für die Zukunft unseres Landes brauchen wir erfolgreiche Betriebe und kompetente Fachkräfte. In einigen Branchen und Regionen stehen bereits heute zu wenige Fachkräfte bereit.
Technologische Entwicklungen und hoher Konkurrenzdruck sind weitere Herausforderungen für Betriebe und Beschäftigte.
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:
- Sie wollen beruflich weiterkommen oder eine neue Richtung einschlagen?
- Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen?
- Ihr Arbeitsplatz verändert sich und Sie wollen mithalten?
- Sie planen den beruflichen Wiedereinstieg?
- Für die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen benötigen Sie eine Nachqualifizierung?
Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Beratung zum Bildungsscheck NRW über Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Förderung. Betriebe werden zum Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeiter*innen beraten. Sind alle Fragen geklärt, können Bildungsschecks unmittelbar ausgestellt werden. Diese werden dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht.
Fördersteckbrief Bildungsscheck NRW
Regelung für die Ausgabe von Bildungsschecks
Ziele: Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten
Beim Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für ihre berufliche Weiterbildung unterstrichen. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
- Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
- Betriebsstandort: Der Sitz oder eine Arbeitsstätte muss in NRW liegen.
- Betriebsgröße: weniger als 50 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
- Anzahl: max. zehn Bildungsschecks im Zeitraum von einem Kalenderjahr.
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck.
- Zielgruppen:
- Beschäftigte
- Angestellte (Mit-)Eigentümer*innen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Landesbehörden)
Inhouse-Schulungen ab eine/r Teilnehmer*in werden gefördert.
Der Bildungsscheck ist nicht vorgesehen, wenn
- ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht (z. B. Meisterkurse, für die eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz möglich ist)
- eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in besteht (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz, Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare)
- es sich um Weiterbildungen handelt, die dem Sinn und Geist des Grundgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes und der Sozialpartnerschaft widersprechen
- es sich um Angebote handelt, die der Erholung, Gesundheitsprävention, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder künstlerischen Betätigung dienen
- es sich um Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen, Vortragsreihen sowie Coaching handelt.
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte oder Selbständige beraten und trägt den Eigenanteil.
Bitte beachten Sie, dass beim Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa seit Dezember 2018 nur noch betriebliche Bildungsschecks ausgestellt werden! Für individuelle Bildungsschecks bzw. für die Bildungsprämie wenden Sie sich bitte an andere Beratungsstellen in der Region. Diese finden Sie hier.
Selbstverständlich steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen Ihnen im Bereich Weiterbildungsberatung unterstützend zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Magdalena Keus
Fachkräfte, Bildungsscheck
Tel.: +49 241 432-7654
magdalena.keus@mail.aachen.de
Jalina Maaßen
Fachkräfte, Bildungsscheck
Tel.: +49 241 432-7653
jalina.maassen@mail.aachen.de