Reihengräber – allgemeine Information
Reihengräber sind grundsätzlich einstellige Gräber, die der Reihe nach belegt und erst im Falle des Todes zugewiesen werden. Sie bleiben nur für die Dauer der auf dem jeweiligen Friedhof festgelegten Ruhefrist bestehen und können in keinem Fall verlängert werden.
Wenn ein Reihengrab abgeräumt werden muss, wird dies sechs Monate vor Ablauf der Ruhefrist in den örtlichen Tageszeitungen und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben. Innerhalb der Abräumungsfrist müssen die Verfügungsberechtigten die Grabanlagen auf ihre Kosten entfernen. Nach Ablauf der Frist kann der Verfügungsberechtigte keinen Anspruch mehr erheben. Die noch bestehenden Grabanlagen werden dann vom Aachener Stadtbetrieb beseitigt. Dies gilt für alle Reihengrabarten gleichermaßen, unabhängig davon, ob in einem Sarg bestattet wird oder in einer Urne, ob das Grab angelegt ist und gepflegt wird oder anonym ist.
Details zu den Reihengräbern finden Sie in der Friedhofssatzung
Reihengrab zur Sargbeisetzung
Die Grabgröße bei Reihengräbern für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 120 cm x 240 cm. Das darauf anzulegende Grabbeet hat eine Größe von 80 cm x 180 cm.
Diese Gräber gibt es in Lagen mit und ohne besondere Gestaltungsanforderungen.
Bei der Gestaltung des Grabes muss die Würde des Friedhofes gewahrt bleiben.
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Reihengrab zur Sargbeisetzung von Kindern
Die Grabgröße bei Reihengräbern für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 90 cm x 150 cm. Das darauf anzulegende Grabbeet hat eine Größe von 60 cm x 90 cm.
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Grab für nicht bestattungspflichtige Kinder
Die Grabgröße bei Reihengräbern für nicht bestattungspflichtige Kinder beträgt 80 cm x 80 cm. Das darauf anzulegende Grabbeet kann die gleiche Größe haben.
Für diejenigen, die nicht bestattet wurden, gibt es ein Denkmal auf dem Westfriedhof I, auf dem die Namen der Kinder angebracht werden können.
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Grab für Verstorbene des islamischen Glaubens
Auf dem Friedhof Hüls ist seit 1979 ein Grabfeld eingerichtet, auf dem sich Menschen islamischen Glaubens bestatten lassen können. Auf diesem Grabfeld gibt es Reihengräber für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mit einer Größe von 120 cm x 240 cm. Das darauf anzulegende Grabbeet hat eine Größe von 80 cm x 180 cm. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre.
Zudem gibt es Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit einer Größe von 90 cm x 150 cm. Das darauf anzulegende Grabbeet hat eine Größe von 60 cm x 90 cm. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre.
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Rasengrab für Sargbeisetzungen
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Rasengräber für Sargbestattungen mit liegender Gedenktafel angeboten. Hier mäht der Aachener Stadtbetrieb den Rasen. Die Stelle der Beisetzung kann durch eine Gedenktafel gekennzeichnet werden. Auf Grund der gesonderten Fundamentierung kann die Gedenktafel unmittelbar nach der Beisetzung und der vorherigen Zustimmung des Aachener Stadtbetriebes aufgelegt werden.
Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist auf den hierzu angelegten Stellen gestattet. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb angelegt und unterhalten.
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Rasengrab zur anonymen Sargbeisetzung
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Rasengräber zur anonymen Sargbeisetzung angeboten. Hier mäht der Aachener Stadtbetrieb den Rasen. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist bei dieser Grabart nicht gestattet.
Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist auf den hierzu angelegten Stellen gestattet. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb angelegt und unterhalten.
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Urnenreihengräber
Die Grabstättengröße von Urnenreihengräbern beträgt 0,80 x 1,00 m. Die Grabbeetgröße entspricht der Grabstättengröße.
Diese Gräber gibt es in Lagen mit und ohne besondere Gestaltungsanforderungen.
Bei der Gestaltung der Grabstätte muss die Würde des Friedhofes gewahrt bleiben.
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Urnenrasengräber
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Rasengräber für Urnenbestattungen mit liegender Gedenktafel angeboten. Hier mäht der Aachener Stadtbetrieb den Rasen. Die Stelle der Beisetzung kann durch eine Gedenktafel gekennzeichnet werden. Auf Grund der gesonderten Fundamentierung kann die Gedenktafel unmittelbar nach der Beisetzung und der vorherigen Zustimmung des Aachener Stadtbetriebes aufgelegt werden. Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist auf den hierzu angelegten Stellen gestattet. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb angelegt und unterhalten und unterhalten.
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Urnenrasengrab zur anonymen Beisetzung
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Rasengräber zur anonymen Urnenbeisetzung angeboten. Hier mäht der Aachener Stadtbetrieb den Rasen. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist bei dieser Grabart nicht gestattet.
Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist auf den hierzu angelegten Stellen gestattet. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb angelegt und unterhalten.
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Urnenreihengräber im Baumbereich
Auf dem Waldfriedhof werden Baumgräber zur Bestattung von Urnen im Baumbereich angeboten. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Baumes. Die Asche wird in einem für diese Bestattungsart geeigneten verrottbaren Behältnis beigesetzt. Die Möglichkeit der Um- und Ausbettung ist daher ausgeschlossen. Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist nur auf der hierzu angelegten Stelle gestattet. Eine namentliche Kennzeichnung der hier beigesetzten Verstorbenen kann an einer zentralen Stelle nach Vorgabe des Aachener Stadtbetriebes erfolgen. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb angelegt und unterhalten.
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Urnenreihengräber zur naturnahen anonymen Beisetzung
Auf dem Waldfriedhof werden Gräber zur naturnahen und anonymen Bestattung von Urnen angeboten. Die Asche wird in einem für diese Bestattungsart geeigneten verrottbaren Behältnis beigesetzt. Die Möglichkeit der Um- und Ausbettung ist daher ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Beisetzung wird nicht bekannt gegeben. Es darf keine Kennzeichnung vorgenommen werden. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb angelegt und unterhalten. Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist nicht gestattet.
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Gemeinschaftsgrabanlage zur Urnenbeisetzung
Auf verschiedenen Friedhöfen werden historisch wertvolle oder denkmalgeschützte Großgrabanlagen als Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnenbestattungen angelegt.
Der Aachener Stadtbetrieb trifft die Auswahl der hierzu geeigneten Grabanlagen. Von der Größe und der Beschaffenheit der Grabanlage ist die Anzahl der hier möglichen Urnenbestattungen abhängig. Jede Gemeinschaftsgrabanlage wird wie ein Reihengrabfeld behandelt. Die vorhandenen Grabstellen innerhalb der Gemeinschaftsanlage können nicht ausgesucht werden, sondern werden der Reihe nach belegt. Im Rahmen der vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten können jedoch Grabstellen gegen eine Gebühr reserviert werden.
Die Erstellung und Pflege der Anlage wird anteilsmäßig auf die Grabkosten umgelegt. Name und Daten des Verstorbenen können entsprechend der grabbezogenen Festsetzungen angebracht werden. Es ist ausschließlich an der hierfür vorgesehenen Stelle gestattet, Grabschmuck abzulegen.
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Wahlgräber – allgemeine Information
Wahlgrabstätten werden für Sarg- oder Urnenbestattung in Erdgräbern, in Grüften oder oberirdischen Kammern angeboten. An ihnen wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 40 Jahren verliehen. Die Art des Grabes sowie dessen Lage wird nach den gegebenen Möglichkeiten mit dem Erwerber festgelegt. Die festgesetzten Ruhezeiten bleiben hiervon unberührt. Auch an historisch wertvollen oder denkmalgeschützten Grabanlagen kann ein Nutzungsrecht erworben werden. Nutzungsrechte können sowohl bei Eintritt eines Beisetzungsfalles als auch zu Lebzeiten erworben werden.
Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte.
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Wahlgrab zur Sargbeisetzung
Wahlgräber werden für Sargbeisetzungen in der Erde oder in Grüften für einen oder mehrere Verstorbenen angeboten. Die Grabbeetgröße errechnet sich aus der Anzahl der Grabstellen. Bei einem ausreichend langen Nutzungsrecht kann je Wahlgrabstelle eine Sargbeisetzung zuzüglich einer Urnenbeisetzung vorgenommen werden. Wenn eine Wahlgrabstelle nicht für eine Sargbeisetzung genutzt wird, können zwei Urnen je Wahlgrabstelle beigesetzt werden. Diese Gräber gibt es in Lagen mit oder ohne besondere Gestaltungsanforderungen.
Bei der Gestaltung der Grabstätte muss die Würde des Friedhofes gewahrt bleiben.
Details zu den Wahlgräbern finden Sie in der
Friedhofssatzung, § 16.
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Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber werden für Beisetzungen in der Erde, in Kammern oder in Grüften für eine oder mehrere Urnen angeboten. Die Grabgröße bei Urnenwahlgräber beträgt 1,00 x 1,00 m und entspricht der Grabbeetgröße. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Diese Gräber gibt es in Lagen mit oder ohne besondere Gestaltungsanforderungen. Bei der Gestaltung der Grabstätte muss die Würde des Friedhofes gewahrt bleiben.
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Urnenwahlgrab im Baumbereich mit der Möglichkeit der Kennzeichnung
Auf dem Waldfriedhof werden Baumgräber zur Beisetzung von Urnen angeboten. Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes in einem für diese Bestattungsart geeigneten, verrottbaren Behältnis beigesetzt. Hier darf je Grab ein liegender, naturnaher Gedenkstein verwendet werden. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb unterhalten.
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Urnenwahlgrab in Kammern (Kolumbarium)
Auf den Friedhöfen werden Urnenkammern unterschiedlicher Bauart angeboten. Wie bei einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen in einer Kammer beigesetzt werden. Es ist an den hierzu vorgesehenen Stellen erlaubt, Grabschmuck abzulegen. Objektbezogen sind die Maße und die Gestaltung der Gedenktafeln festgesetzt.
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Gruft im Campo Santo
In der Grufthalle des Campo Santo auf dem Westfriedhof II können einzelne Grabkammern erworben werden. Bei entsprechendem Nutzungsrecht kann je Gruftzelle eine Sargbeisetzung zuzüglich einer Urnenbeisetzung vorgenommen werden. Wenn eine Gruftzelle nicht für eine Sargbeisetzung genutzt wird, können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Einzelheiten können Sie mit dem Verwalter des Westfriedhofes vor Ort besprechen.
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Sonderformen
Als Sonderformen bezeichnet man Grabfelder, die von den herkömmlichen Grabarten abweichen.
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Aschestreufeld
Bei dieser Art der Bestattung wird die Asche des Verstorbenen auf einem festgelegten Bereich des Friedhofes Hüls durch Verstreuung beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Dem Friedhofsträger ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung von Todes wegen im Original vorzulegen.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Stelle des Aschestreufeldes, ebenso entfällt die Ruhefrist.
Auf dem Aschestreufeld ist es nicht gestattet, Blumen, Kerzen o. ä. abzulegen.
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Themenfeld
Auf dem Friedhof Hüls gibt es als Kooperation der Genossenschaft der Aachener Friedhofsgärtner e.G. mit dem Aachener Stadtbetrieb seit September 2011 ein Themenfeld „Memoriam Garten“. Auf diesem Grabfeld werden in einer gärtnerisch gestalteten, parkähnlichen Anlage auf rund 2000 Quadratmetern sowohl Wahlgräber als auch Reihengräber für Sarg- und Urnenbeisetzung angeboten. Fachbetriebe der Genossenschaft Aachener Friedhofsgärtner e.G. unterhalten und pflegen den „Memoriam Garten“. Die Beisetzungen erfolgen durch den Aachener Stadtbetrieb. Voraussetzung für die Beisetzung in diesem Bereich ist der Abschluss eines Pflegevertrages mit der Genossenschaft der Aachener Friedhofsgärtner e.G.
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Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Die Sorge für die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wird durch das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1.7.1965 – BGB. I. S. 589 – in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
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Gräber für Gemeinschaften
Auf den Friedhöfen können im Rahmen der vorhandenen räumlichen Möglichkeit kleinere Reihengrabflure als Gemeinschaftsgrabstätten für klösterliche oder andere Gemeinschaften auf Antrag eingerichtet werden. Im Antrag ist der Kreis der Nutzungsberechtigten zu bestimmen.
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Grabarten auf den Aachener Friedhöfen
Übersicht über die Grabarten auf den einzelnen Aachener Friedhöfen (PDF, 41,4 KB)
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Ruhezeiten
Für die einzelnen Friedhöfe gelten folgende Ruhezeiten bis zur Wiederbelegung:
Verstorbene: | bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
ab vollendetem 5. Lebensjahr |
Friedhof an der Kirche St. Laurentius | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof an der Kirche St. Severin | 20 Jahre | 30 Jahre |
Friedhof an der Kirche St. Stephan | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Forst | 10 Jahre | 20 Jahre |
Friedhof Friedensstraße | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Friesenrath | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Hahn | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Hand | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Heißberg | 10 Jahre | 20 Jahre |
Friedhof Horbach | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Hüls | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Kolpingstr. | 20 Jahre | 30 Jahre |
Friedhof Lichtenbusch | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Lintert | 25 Jahre | 30 Jahre |
Friedhof Nirmer Str. | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Orsbach | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Richterich | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Schildchenweg | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Schleckheim | 25 Jahre | 30 Jahre |
Friedhof Schmithof-Sief | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Verlautenheide | 15 Jahre | 25 Jahre |
Friedhof Walheim | 25 Jahre | 30 Jahre |
Ostfriedhof | 10 Jahre | 20 Jahre |
Waldfriedhof | 25 Jahre | 30 Jahre |
Westfriedhof I | 25 Jahre | 30 Jahre |
Westfriedhof II | 10 Jahre | 20 Jahre |