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Integrationsrat

Bei der Anwerbung von Gastarbeitern wurde angenommen, dass sich die Migranten*innen nicht dauerhaft niederlassen würden. Als aus den „Gastarbeiterinnen“ und „Gastarbeitern“ Anfang der 1970er Jahre aber Einwanderer*innen werden, wollen sie mitreden und sich an den politischen Entscheidungen in ihrer neuen Heimat beteiligen. Auch die Aachener Politiker*innen sehen in einer politischen Beteiligung der Zuwanderer*innen eine Notwendigkeit.

Der erste Schritt ist der Arbeitskreis zur Betreuung ausländischer Mitbürger*innen im Jahr 1973. Politiker*innen, Verwaltungsbeamte*innen, Wohlfahrtsverbände und Abgesandte der Migranten*innen-Selbstorganisationen, die der Stadtrat aussucht, beraten über soziale Fragen, die die Migranten*innen betreffen. Viele Rechte hat der Arbeitskreis nicht, auch wird er nicht gewählt.

Der Ausländerbeirat löst nach zehn Jahren den Arbeitskreis ab. Er wird von den Aachener Migranten*innen gewählt; Verwaltungsbeamte*innen oder Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände bestimmen nicht mehr mit. Jedoch entsendet der Stadtrat – in dem auch damals kein*e Migrant*in saß – Mitglieder in das Gremium, das seit 2004 Integrationsrat heißt.

Der Integrationsrat und seine Vorläufer verstehen sich als Sprachrohr und Interessen-vertretung der in Aachen lebenden Migrantinnen und Migranten. Von Anfang an kämpft er um mehr politischen Einfluss. Der Integrationsrat darf zwar Gelder an Migranten*innen-Selbstorganisationen verteilen und eigene Beschlüsse fassen. Bei Entscheidungen des Stadtrates, die Zuwanderer*innen betreffen, muss er gehört werden, darf aber nicht mitentscheiden. Viele halten den Integrationsrat für ein Feigenblatt, auch deshalb sinkt die Wahlbeteiligung der Zuwanderer*innen.

Integrationsratswahl 2025

Am 14. September 2025 finden die Wahlen zum Integrationsrat statt. Dieses demokratisch gewählte Gremium setzt sich für die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte ein: politische Mitsprache · Bildung · Arbeit · soziale & kulturelle Teilhabe · Maßnahmen gegen Rassismus · Integration von neu Eingewanderten · Chancengerechtigkeit · Potenzialförderung

Wer darf wählen?

Ausländer*innen die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis haben · Alle EU-Bürger*innen · Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben ·Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind · Kinder von ausländischen Eltern, die durch Geburt Deutsche geworden sind · Aussiedler*innen · Staatenlose Personen · Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben
Nutzen Sie Ihre Stimme, um das Miteinander in Aachen aktiv mitzugestalten!

Landesintegrationsrat Wahlen Flyer

Landesintegrationsrat Wahlen Flyer 2

Was ist der Integrationsrat?

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