Alle wichtigen Infos zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025
Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2025 werden die Volksvertretungen auf Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise im Land Nordrhein-Westfalen neu gewählt.
Wahlen für Aachen
In der Stadt Aachen geht es um die Position des bzw. der Oberbürgermeister*in und um einen neu zusammengesetzten Stadtrat, der wie seine Vorgänger über alle bedeutsamen Themen entscheiden wird. Auch in den sieben Bezirksvertretungen der Stadt werden die Mehrheitsverhältnisse neu bestimmt.
Sollte bei der Wahl für das Amt des beziehungsweise der Oberbürgermeister*in keiner der zu Wählenden mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen, findet am Sonntag, 28. September, eine weitere Wahl statt, die Stichwahl.
In der StädteRegion, zu der die Stadt Aachen mit neun weiteren Kommunen gehört, werden der Städteregionstag und der/die Städteregionsrat/-rätin gewählt.
Bleibt schließlich noch der Integrationsrat zu wählen, ein Gremium, das die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte vertritt, die hier in Aachen leben.
Die Wahlperiode aller im September 2025 neu gewählten Gremien oder Personen beträgt fünf Jahre und endet am 31. Oktober 2030.
Infoveranstaltung im Krönungssaal
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr zählen die Wahlhelfer*innen die abgegebenen Stimmen aus – Wahl für Wahl in einer offiziell festgelegten Reihenfolge. Alle Zählergebnisse werden an die Wahlzentrale der Stadt Aachen im Krönungssaal weitergeleitet.
Der Krönungssaal im Aachener Rathaus ist am Wahltag ab 18 Uhr für alle geöffnet. Alle Interessierten sind eingeladen, gleich vor Ort über große Monitore mitzuerleben, wie sich aus vielen Einzelergebnissen über Stunden hinweg die vorläufigen Endergebnisse entwickeln.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, findet am Sonntag, 28. September, ebenfalls eine Infoveranstaltung im Krönungssaal statt.
Wer steht zur Wahl?
Wahl des bzw. der Oberbürgermeister*in
Der bzw. die Oberbürgermeister*in repräsentiert die Stadt, leitet die Verwaltung, hat Vorgesetztenfunktion für rund 6.600 Mitarbeitende, ist Vorsitzende*r und Mitglied des Rates laut Gesetz und stimmberechtigt.
Zur Wahl stehen:
Sibylle Keupen (Grüne), Dr. Michael Ziemons (CDU), Michael Servos (SPD), Wulf Pabst (FDP), Ellen Begolli (Die Linke), Alexandra Radermacher (Volt), Xenia Lehmann (Die PARTEI), Margarete Ute Haupts (UWG), Kirill Karasev (BSW) sowie Jörg Polzin als Einzelbewerber. (Reihenfolge laut Stimmzettel)Es gibt etwa 186.000 Wahlberechtige in insgesamt 33 Wahlbezirken. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben.
Eine Stichwahl für das Amt des/der Oberbürgermeister*in am Sonntag, 28. September, wird nötig, wenn am 14. September kein/e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die beiden Kandidat*innen, die am 14. September die besten Ergebnisse erzielen, treffen bei der Stichwahl nochmals aufeinander.
Wahl zum Rat der Stadt Aachen
Der Rat ist die zentrale Vertretung aller Bürger*innen, trifft die wesentlichen Entscheidungen über alle wichtigen Belange der Stadt und kann Satzungen – also Stadtrecht – erlassen.
Zur Wahl stehen Direktkandidat*innen und Reservelisten von bis zu zehn Parteien (in dieser Reihenfolge):
Grüne, CDU, SPD, FDP, Die Linke, AfD, Volt, Die PARTEI, UWG Aachen, BSW.
Die Wähler*innen haben eine Stimme, mit der sie ihre Direktkandidat*innen in den jeweiligen Wahlbezirken und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien wählen können.Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben.
Rund 186.000 Personen in insgesamt 33 Wahlbezirken in Aachen sind wahlberechtigt.Wahl der Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretungen entscheiden in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht. Sie müssen dabei die Belange der gesamten Stadt berücksichtigen und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien entscheiden.
Gewählt werden sie in folgenden Stadtbezirken:
Aachen-Mitte, -Brand, -Eilendorf, -Haaren, -Kornelimünster/Walheim, -Laurensberg und -Richterich.Die gewählten Bezirksvertretungen wählen aus ihrer Mitte die Bezirksbürgermeister*innen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in einem der Stadtbezirke haben. Die Wähler*innen müssen also im jeweiligen Stadtbezirk wohnen und haben eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei wählen können. In den sieben Bezirken in Aachen sind rund 186.000 Personen wahlberechtigt.
Wahl zum Städteregionstag und zum Städteregionsrat
Die StädteRegion Aachen ist ein Gemeindeverband und besteht aus den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie den Gemeinden Simmerath und Roetgen. Die StädteRegion ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen.
Die Stadt Aachen nimmt eine rechtliche Sonderstellung ein und behält ihren Status als kreisfreie Stadt. Einige Aufgaben zum Beispiel aus den Bereichen Jugend, Schule und das Gesundheitswesen hat sie auf die StädteRegion übertragen.
Städteregionstag:
Die Wähler*innen haben eine Stimme, mit der sie die/den Direktkandidat*in in ihren Wahlbezirken sowie die Reservelisten der Parteien wählen.Städteregionsrat/Städteregionsrätin:
Die Wähler*innen haben eine Stimme, mit der sie den/die Direktkandidat*in wählen. Zur Wahl stehen: Dr. Tim Grüttemeier (CDU), Janine Köster (SPD), Anna Karin Schmitt-Promny (Grüne), Christoph Pontzen (FDP), Andreas Klöcker (AfD), Darius Karl Dunker (Die Linke), Johannes Hubertus Franke („Hubert vom Venn“) (Die PARTEI)Wählen können ca. 186.000 Personen in 16 Wahlbezirken innerhalb der Stadt Aachen. In der StädteRegion gibt es insgesamt 36 Wahlbezirke.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben.Wahl des Integrationsrats
Der Integrationsrat vertritt die Migrant*innen in Aachen. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Kommune befassen, Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorlegen und ist beratendes Organ für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse.
Fünf Listenverbindungen und ein Einzelkandidat stehen zur Wahl:
MIT-Aachen – Migranten für Integration und Teilnahme; ADZ – Aachener Demokratische Zusammenarbeit; Barrierefrei, Brückenbauen, Inklusion und Vielfalt; Hevî – Hoffnung für Alle; Einzelbewerber Ahmet Tarak; WIR für Chancengerechtigkeit und Integration.Es gibt in Aachen etwa 65.000 Wahlberechtigte: Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz erhalten haben.
Übersicht der Wahllokale
Am 14. September sind 162 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, in denen die Wähler*innen ihre Stimmen persönlich abgeben können. Die Karte zeigt auch die barrierefreien Wahllokale. Grundsätzlich darf man nur Wahllokale in dem Bezirk aufsuchen, in dem man wohnt.
Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte
Stimmzettel für blinde und sehbehinderte Menschen sind je nach Wahl mit einer Lochung gekennzeichnet. Beim Sehbehinderten- und Blindenverband können Schablonen bestellt werden. Der Stimmzettel wird in der Schablone fixiert und kann dann in Blindenschrift abgelesen werden:
- Rat 0 Löcher
- OB-Wahl 1 Loch
- Bezirksvertretung 2 Löcher
- StädteregionsTAG 3 Löcher
- StädteregionsRAT 4 Löcher
Für die Wahl des Integrationsrats gibt es keine Schablone. Eine Hilfsperson darf in dem Fall bei der Wahl helfen.
Weitere Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte auf den Seiten des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e. V.
Grundsätzlich dürfen Hilfspersonen bei der Stimmabgabe im Urnenwahllokal unterstützen, solange der/die Wahlberechtigte in der Lage ist, den Willen klar zu äußern.
Briefwahl bis zum 12. September
Die Briefwahl ist bis zum 12. September möglich.
Wenn Sie per Brief abstimmen möchten, können Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Über das Online-Briefwahlportal können Sie bis zum 10. September, 23.59 Uhr, Briefwahlanträge stellen. Ebenfalls können Sie Anträge formlos unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, des Geburtsdatums und der gegebenenfalls abweichenden Versandadresse per Mail an wahlen@mail.aachen.de oder postalisch per Brief an das Wahlamt am Blücherplatz 43 stellen. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
Das Wahlamt versendet die beantragten Briefwahlunterlagen seit dem 18. August. Ebenfalls seit dem 18. August können Bürger*innen direkt vor Ort im Wahlamt am Blücherplatz 43 oder in den jeweiligen Bezirksämtern wählen. Das Wahlamt ist mit erweiterten Öffnungszeiten montags bis freitags geöffnet. Die Bezirksämter und das Wahlamt am Blücherplatz sind barrierefrei. Die Briefwahl bietet sich vor allem für gehbehinderte Menschen als einfache Option an.
Sie sollten die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich beantragen. Die Unterlagen können Sie bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, das heißt bis zum 12. September 2025, 15 Uhr, erhalten. Versichert jemand glaubhaft, dass die beantragten Unterlagen nicht vorliegen, können bis zum Tag vor der Wahl, das heißt bis zum 13. September 2025, 12 Uhr, neue Unterlagen ausgestellt werden. Am Wahltag selbst ist dies nicht mehr möglich.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig mit der Post verschickt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden, dass er am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Für die rechtzeitige Zustellung im Wahlamt ist der/die Wähler*in selbst verantwortlich.
Den Briefwahlantrag für eine mögliche Stichwahl können Sie direkt im ersten Antrag mit stellen.
Öffentliche Bekanntmachungen 2025
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürger- meisterin und der Vertretung der Stadt Aachen sowie der Bezirksvertretungen
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Städteregionsrats/Städteregionsrätin sowie der Vertretung der Städteregion Aachen in der Städteregion Aachen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Rates der Stadt Aachen, der Bezirksvertretungen und des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen sowie zur Wahl des Städteregionstages und des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin der Städteregion Aachen am 14.09.2025
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 14.09.2025
Wahlhelfer*in werden!

Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Wahlhelfer*innen können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.
Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren stellen Bürger*innen einer Kommune den Antrag, in Form eines Bürgerentscheids anstelle des Rates über eine Angelegenheit zu entscheiden. Alle Personen, die für die Kommunalwahlen in Aachen wahlberechtigt sind, können in Aachen ein Bürgerbegehren durchführen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, hat die Stadt grundsätzlich alle Abstimmungsberechtigten umfassend zu informieren. Die Stadt Aachen hat hierzu die Regelung getroffen, dass alle Abstimmungsberechtigten mit der Benachrichtigung über den Tag der Abstimmung ein sogenanntes "Abstimmungsheft" erhalten.