Grillplätze
In der Stadt Aachen können Interessierte auf verschiedene Grillplätze in Parks, im Aachener Wald und in den Stadtbezirken zurückgreifen.
Hier können die Nutzer*innen ganz legal in freier Natur grillen und essen. Einige Grundregeln sind dabei aber einzuhalten:
- Das Grillen ist ausschließlich innerhalb der markierten Flächen erlaubt.
- Es dürfen nur dafür vorgesehene Grillgeräte benutzt werden.
- Brandbeschleuniger jeglicher Art sind untersagt.
- Es darf nur bis 22 Uhr gegrillt werden.
- Verunreinigungen und Grillrückstände sind zu beseitigen.
In der Innenstadt
Über das Stadtgebiet verteilt gibt es verschiedene Grillplätze in Parks:
- Park am Alten Klinikum, zur Goethestraße hin: 220 Quadratmeter
- Driescher Hof, Herderstraße: 280 Quadratmeter
- Kennedypark, zentral: 300 Quadratmeter
- Rütscher Straße, an den Studentenwohnheimen: 300 Quadratmeter
- Hollandwiese, am Königshügel: 220 Quadratmeter
- Westpark, in der Nähe des Bolzplatzes: 240 Quadratmeter
- Park Moltkebahnhof, in der Nähe des Bolzplatzes: 270 Quadratmeter
- Stadtpark, oberhalb des Spielplatzes Passstraße: 500 m²
In den Stadtbezirken
Wer die Grillplätze in den Stadtbezirken nutzen möchte, setze sich bitte mit dem jeweils genannten Ansprechpersonen/Institutionen in Verbindung.
Im Stadtwald
Die Stadt Aachen betreibt zwei Grillplätze im Aachener Stadtwald: Adamshäuschen und Karlshöher Hochweg. Interessierte können Sie für Feiern anmieten und nutzen. Weitere wichtige Informationen zu den beiden Grillplätzen und die jeweiligen Belegpläne finden Interessierte auf den beiden folgenden Seiten.