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Grillplätze

In der Stadt Aachen können Interessierte auf verschiedene Grillplätze in Parks, im Aachener Wald und in den Stadtbezirken zurückgreifen.

Hier können die Nutzer*innen ganz legal in freier Natur grillen und essen. Einige Grundregeln sind dabei aber einzuhalten:

  • Das Grillen ist ausschließlich innerhalb der markierten Flächen erlaubt.
  • Es dürfen nur dafür vorgesehene Grillgeräte benutzt werden.
  • Brandbeschleuniger jeglicher Art sind untersagt.
  • Es darf nur bis 22 Uhr gegrillt werden.
  • Verunreinigungen und Grillrückstände sind zu beseitigen.

In der Innenstadt

Über das Stadtgebiet verteilt gibt es verschiedene Grillplätze in Parks:

  • Park am Alten Klinikum, zur Goethestraße hin: 220 Quadratmeter
  • Driescher Hof, Herderstraße: 280 Quadratmeter
  • Kennedypark, zentral: 300 Quadratmeter
  • Rütscher Straße, an den Studentenwohnheimen: 300 Quadratmeter
  • Hollandwiese, am Königshügel: 220 Quadratmeter
  • Westpark, in der Nähe des Bolzplatzes: 240 Quadratmeter
  • Park Moltkebahnhof, in der Nähe des Bolzplatzes: 270 Quadratmeter
  • Stadtpark, oberhalb des Spielplatzes Passstraße: 500 m²

In den Stadtbezirken

Wer die Grillplätze in den Stadtbezirken nutzen möchte, setze sich bitte mit dem jeweils genannten Ansprechpersonen/Institutionen in Verbindung.

Im Stadtwald

Die Stadt Aachen betreibt zwei Grillplätze im Aachener Stadtwald: Adamshäuschen und Karlshöher Hochweg. Interessierte können Sie für Feiern anmieten und nutzen. Weitere wichtige Informationen zu den beiden Grillplätzen und die jeweiligen Belegpläne finden Interessierte auf den beiden folgenden Seiten.

Waldgrillplatz Adamshäuschen


Waldgrillplatz Karlshöher Hochweg

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