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Inhalt

Fragen und Antworten



 

   

Wo gilt Tempo 30?

Innerhalb des Alleenrings auf den Hauptzufahrtsstraßen in die Innenstadt und auf der Monheimsallee zwischen der Kreuzung Bastei (Sandkaulstraße) bis zum Hansemannplatz. Auf den ausgeschilderten Straßen gilt die Tempo-30- Regelung ab sofort.

   

Welche Straßen sind betroffen?

Sortiert in der Reihenfolge der Ausschilderung: Geschwister-Scholl-Straße, Schinkelstraße, Templergraben (zwischen Wüllnerstraße und Königstraße), Karlsgraben, Jakobstraße, Vaalser Straße zwischen Jakobstraße und Schanz/Junkerstraße, Löhergraben, Alexianergraben, Franzstraße, Karmeliterstraße und Borngasse, Theaterstraße (Borngasse bis Theaterplatz), Theaterplatz, Kapuzinergraben, Friedrich-Wilhelm-Platz, Peterstraße, Komphausbadstraße, Seilgraben, Hirschgraben, Pontdriesch, Pontstraße und rund ums Ponttor, Wüllnerstraße, Malteser-/Marienbongardstraße, Templergraben zwischen Wüllnerstraße und Pontstraße, Driescher Gässchen, Sandkaulstraße, Monheimsallee, Peterstraße und Theaterstraße zwischen Normaluhr bis Borngasse

   

Wie viele Schilder werden aufgestellt?

Rund 140 Schilder wurden in den vergangenen Wochen aufgehängt, um auf die neue Tempo-30-Regelung hinzuweisen. Dabei sind neben den Tempo-30-Schildern auch Zusatzschilder mit dem Hinweis „Luftreinhaltung“ montiert worden.

  

Warum ist die Regelung eingeführt worden? 

Der Stadtrat hat vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW zum Luftreinhalteplan Aachen in seiner Sitzung am 18. September 2019 mehrheitlich ein Paket zur Luftreinhaltung in der Innenstadt verabschiedet. Die Ausweisung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings ist eine Maßnahme im Paket.

  

Welche Wirkung hat Tempo 30?

a) Die Verwaltung bewertet die flächenhafte Ausweisung von Tempo 30 in der Innenstadt als weiteren Beitrag zur Förderung der Luft- und Lebensqualität in unserer Stadt. Die Ausweisung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings setzt neue Anreize zur Nutzung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Gehen) - insbesondere zur Bewältigung der letzten Meile (z.B. mit P&R, E-Roller/E-Scooter & Leih-Pedelecs).

b) Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid (NO2) und das klimaschädliche Treibhausgas CO2 können durch weniger Autoverkehr weiter reduziert werden. Die Wirkung für die Luftreinhaltung ist besonders auf Steigungsstrecken relevant und höher, wenn mit Einführung von Tempo 30 der Verkehrsfluss deutlich flüssiger und es weniger Stauzeiten gibt.

c) Die Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings hat daneben eine wichtige Signalwirkung für ein ausgewogenes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und der verschiedenen Fortbewegungsarten.  Radfahrer und Fußgänger fühlen sich sicherer. Busse kommen bei stetig fließendem Verkehr besser voran und wer auf das Auto angewiesen ist, kann weiterhin in die Innenstadt. Die Alternative wäre ein umfassendes Dieselfahrverbot in der Innenstadt.

d) Unangepasste Geschwindigkeit ist weiterhin ein ganz entscheidender Grund für Unfälle mit Toten und Verletzten. Tempo 30 trägt nachhaltig zur Reduktion von Unfallfolgen bei und erhöht damit die Verkehrssicherheit.

e) Schließlich hilft Tempo 30 dabei, die Lärmbelastung durch den Kfz-Verkehr zu reduzieren.

Alles in allem trägt Tempo 30 dazu bei, die Aufenthaltsqualität für Passanten, Anwohner und Besucher der Aachener Innenstadt zu verbessern.

  

Werden die Effekte nicht durch Stop- und Go-Verkehr und zusätzliche Staus zunichte gemacht?

Flüssigerer Verkehr ist wichtig, deshalb werden im wesentlichen Tempo-30-Strecken und nicht entsprechende Zonen umgesetzt, in denen ein Rechts-vor-Links-Gebot gelten würde.

  

Gibt es noch andere Maßnahmen der Stadt, die zur Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen?

Die Stadt hat einen aktuellen Luftreinhalteplan, den sie  abarbeiten muss. Doch das Oberverwaltungsgericht NRW ist im Sommer 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien, um schnellstmöglich die Luftqualität zu verbessern und Dieselfahrverbote zu vermeiden.

Das geschieht im Rahmen von Sofortmaßnahmen, die der Rat der Stadt Aachen am 18. September beschlossen hat. Die Tempo-30-Regelung ist eine Maßnahme davon.

Weitere Maßnahmen:

a) Auf dem Adalbertsteinweg, einer Hauptzufahrtsstraßen nach Aachen, wurde auf rund 500 Metern schadstoffmindernder Asphalt eingebaut.

b) Eine Zufahrt zur Monheimsallee (Rochusstraße) wurde gesperrt.

c) Die Grünphase am Hansemanplatz wurde für Linksabbieger von der Monheimsallee in die Jülicher Straße verlängert, um Rückstaus in der Monheimsallee zu verringern.

d) In der Jülicher Straße wurde eine Rechtsabbiegeverbot eingeführt (Hein-Janssen-Straße), um Rückstaus zu verringern.

Geplant sind auch Maßnahmen, die planerisch gut vorbereitet sein müssen: zum Beispiel die Umsetzung des Rad-Vorrang-Routen-Netzes.

Bereits vor dem OVG-Urteil wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) Die Parkgebühren am Straßenrand wurden deutlich erhöht mit dem Ziel, die Parksuchverkehre in der Innenstadt einzuschränken. Die Autofahrer sollen direkt die Parkhäuser ansteuern. 

b) Die Busflotte des hiesigen ÖV-Unternehmens ASEAG wurde weiter modernisiert. Rund 100 Euro 5-Busse wurden mit speziellen SCRT-Filtern nachgerüstet und erfüllen nun den Euro-6-Standard. Überdies wurden inzwischen die ersten sieben Elektro-Busse ihren Betrieb genommen. Weitere folgen im Jahr 2020. Die ASEAG verfügt damit über einen durch und durch modernen Busbestand. Die Busse der Sub-Unternehmen der ASEAG werden bis Ende 2020 ebenfalls aufgerüstet.  

   

Gibt es andere Städte, die Erfahrungen mit dieser Maßnahme gemacht haben?

In Stuttgart ist eine flächenhafte Geschwindigkeitsreduktion bereits erprobt worden und eine Ausweitung im weiteren Gespräch, Berlin hat seit längerem in größerem Umfang eine Reduktion auf Tempo 30 umgesetzt, vor allem wegen der Lärmreduktion. 

   

Was wird getan, um die neue Tempo-30-Regelung innerhalb des Aachener Alleenrings und auf der Monheimsallee bekannter zu machen?

Zusätzlich zu den klassischen Verkehrsschildern schafft die Stadt noch sieben Monitore an, die an den Straßen aufgehängt werden, auf denen seit einigen Wochen Tempo 30 gilt. Die Standorte dieser Monitore können wechseln. Die Anlagen registrieren die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit, zeigen je nach dem eine lächelndes oder trauriges Gesicht und erheben die Menge der Fahrzeuge.  

Überdies wird die Stadt mit Plakaten in den Stadtinfo-Säulen und auf den Großwerbetafeln auf die neue Tempo-30-Regel in Aachen hinweisen. Weitergehende Informationen gibt es über Pressemitteilungen, die Internetseite der Stadt Aachen und über die sozialen Medien. 

   

Ab wann wird kontrolliert?

Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf der Monheimsallee wird erst nach einem noch nicht festgelegten Zeitraum kontrolliert. Die Stadt beabsichtigt erst dann mit der Überwachung zu beginnen, wenn alle Schilder und Displays vollständig montiert sind und die Stadt sich einen Überblick über das Verkehrsgeschehen auf den Straßen mit Tempo 30 - sprich deren Einhaltung, Verkehrsfluss, Verkehrsmenge - verschafft hat.

Stadt und Polizei werden sich vorab darauf verständigen, wo kontrolliert wird und wo nicht. Die Stadt verfügt zurzeit über zwei Fahrzeuge, mit denen die Geschwindigkeit kontrolliert werden können.

Die Polizei wird weiterhin auf den von ihr ausgewählten Streckenabschnitten kontrollieren, völlig unabhängig von der neuen Tempo-30-Regelung innerhalb des Alleenrings.

   

Was ist der Unterschied zwischen Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Streckengeboten?

Die Straßenverkehrsordnung kennt Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Streckengebote.

Tempo 30-Zonen dürfen sich nicht auf klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) und Hauptverkehrsstraßen erstrecken. Innerhalb der Zonen dürfen mit wenigen Ausnahmen keine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen und benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen liegen. Auch dürfen keine Fahrstreifenmarkierungen vorgenommen werden.

Grundsätzlich gilt an Kreuzungen und Einmündungen rechts vor links und die Zone wird lediglich an den Ein- und Ausgängen mittels einer speziellen Zonenbeschilderung kenntlich gemacht.

Tempo-30-Streckengebote können auf Hauptverkehrs- und klassifizierten Straßen eingesetzt werden. Vorfahrtsregeln werden wie gewohnt mit der entsprechenden Beschilderung ausgewiesen. Ampeln sind weiterhin in Betrieb.

Diese Streckengebote werden gerade auf den Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Alleenrings und auf dem Abschnitt der Monheimsallee von der Kreuzung Bastei in Richtung Hansemannplatz eingeführt. Die Streckengebote müssen hinter jeder Einmündung oder Kreuzung wiederholt werden, so dass einbiegender Verkehr davon Kenntnis erhält.

  

Warum müssen so viele Schilder aufgehängt werden?

Die Streckengebote, die inzwischen auf den Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Alleenrings eingeführt worden sind, müssen hinter jeder Einmündung oder Kreuzung wiederholt werden, damit einbiegender Verkehr von der Regelung Kenntnis erhält. Wer also von einer Nebenstraße auf eine Hauptverkehrsstraße einfährt, muss die Beschilderung sehen können. Deshalb muss die neue Tempo-30-Regelung ständig per Schild wiederholt werden.

   

Würden Sie sich als Stadt in dieser Angelegenheit mehr Unterstützung vom Land oder Bund wünschen?

Bund und Land unterstützen die Kommunen bereits, zum Beispiel durch finanzstarke Förderprogramme oder auch durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Doch letztlich müssen die Kommunen im Detail umsetzen, was auf höheren Ebenen erdacht wird. Vor Ort sind viele Planungen nur umsetzbar, wenn Politik und Verwaltung die Bevölkerung erfolgreich mitgenommen bekommen. Das ist in der Regel ein sehr aufwändiger Prozess.