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Ratten auf öffentlichen Grundstücken melden

Beim Thema Ratten gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Wer für Sie der richtige Ansprechpartner ist, hängt davon ab, wo sich die Ratten befinden

Rattenbefall auf privaten Grundstücken oder im Wohnraum

  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. Ist dieser auch nach schriftlicher Aufforderung nicht bereit dazu, dann kann sich der Mieter schriftlich (siehe unten) an das Ordnungsamt wenden. Bitte fügen Sie eine Kopie des Schreibens an den Vermieter bei.
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter informieren Sie bitte schriftlich das Ordnungsamt (siehe unten).

Rattenbefall im Kanal

  • Ansprechpartner ist die STAWAG, fon: 0241 / 181-745

Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken

Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken können Sie hier online melden:

24.11.2016