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Bewohnerparkzonen im Ostviertel werden eingerichtet

Die neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 und die erweiterte Zone V sind weitgehend eingerichtet. Die neue Parkregelung wird zum 9. September 2024 eingeführt.

Seit Anfang Juli lässt die Stadt die Fundamente für 29 Parkscheinautomaten in den drei Zonen am Straßenrand einbauen. Die Automaten selbst werden ab Ende Juli montiert und zum Starttermin der neuen Bewohnerparkzonen am 9. September in Betrieb genommen. Die neuen Schilder werden in den kommenden Wochen schrittweise aufgestellt und bis September 2024 abgedeckt. Ab 9. September wird das Bewohnerparken den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert.

Welche Straße gehören zu welcher Parkzone?

Die folgenden Straßen gehören zur Parkzone Ost 1: Adalbertsteinweg (östliche Seite zwischen Josefskirche und Bahnhof Rothe Erde), Alsenstraße, Düppelstraße, Eifelstraße (zwischen Stolberger Straße und Adalbertsteinweg), Elsassplatz, Elsassstraße, Hohenzollernplatz, Holsteinstraße, Leipziger Straße, Lützowstraße, Reichsweg (zwischen Adalbertsteinweg und Düppelstraße), Rudolf-Schwarz-Weg, Schleswigstraße, St.-Josefs-Platz, Sedanstraße, Steubenstraße, Stolberger Straße (zwischen Josefskirche und Elsassstraße, im Abschnitt Eifelstraße bis Lützowstraße südliche Seite) und Weißenburger Straße.

Der Zone Ost 3 sind folgende Straßen zugeordnet: Bischofstraße, Eifelstraße (zwischen Gneisenaustraße und Stolberger Straße), Gneisenaustraße, Joseph-von-Görres-Straße (zwischen Europaplatz und Stolberger Straße), Peliserkerstraße (zwischen Stolberger Straße und Hugo-Junkers-Schule) und Stolberger Straße (nördliche Seite zwischen Peliserkerstraße und Eifelstraße).

Die schon vorhandene Zone V wird um die Häuser Adalbertsteinweg 123-123d erweitert.

Ausweise gibt es ab 12. August

Wer zukünftig im Bereich der neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 und der erweiterten Zone V sein Kraftfahrzeug abstellen möchte und keinen Bewohnerparkausweis für die Zonen hat, muss montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Gebühr in Höhe von mindestens einem Euro zahlen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden. Für die neue Parkzone Ost 1 gibt es ein Tagesticket für acht Euro, in der Parkzone Ost 3 kostet es sechs Euro.

Berechtigte Bewohner*innen der Zonen können einen Bewohnerparkausweis für ihre Zone erhalten. Für die Ausstellung des Ausweises ist zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Die Bewohnerparkausweise für die Zonen Ost 1 und Ost 3 sowie für die erweiterte Zone V können ab Montag, 12. August 2024, online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragt und sofort ausgedruckt werden (serviceportal.aachen.de). Alternativ können die Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: in den Bürgerservice-Stellen am Hauptbahnhof und am Katschhof sowie in einem der sechs Bezirksämter. Termine sind über die Internetseite www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 zu vereinbaren.

Die Gebühren in der Zukunft

Der Stadtrat hat im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen, dass die Gebühren für das Bewohnerparken erhöht werden. Die zukünftige Gebührenordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt. Wer zurzeit Bewohnerparkausweise beantragt, ist von der neuen Regelung noch nicht betroffen.

www.aachen.de/bewohnerparken

Herausgegeben am 23.07.2024

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