Bewohnerparken: Stadtrat beschließt höhere Gebühren für Ausweise
Der Rat der Stadt Aachen beschloss am 26. Juni mehrheitlich (36 Ja- und 15 Nein-Stimmen), die Gebühren für Bewohnerparkausweise in Aachen zu erhöhen. Die zukünftigen Gebühren orientieren sich in erster Linie am tatsächlichen Flächenverbrauch eines Kraftfahrzeugs. Die Formel lautet: Länge mal Breite mal 30 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommt eine Aufwandsgebühr in Höhe von 15 Euro. Die Kraftfahrzeugmaße stehen in Millimeterangaben im Fahrzeugschein.
Die erhöhten Gebühren bedeuten zum Beispiel: Für einen Smart EQ fortwo ist in Zukunft eine Gebühr in Höhe von rund 150 Euro pro Jahr zu zahlen, ein VW Golf 8 schlägt mit rund 245 Euro im Jahr zu Buche und für einen Mercedes Van der V-Klasse wird ein Betrag von mindestens 300 Euro pro Jahr fällig.
Der genaue Termin, wann die neue Gebührenregelung in Kraft tritt, wird frühzeitig bekanntgegeben. Alle Ausweise, die vor dem Umstellungsdatum ausgestellt worden sind, gelten weiter bis zum Ablauf der bisherigen 12-Monatsfrist. Neue Ausweise können frühestens vier Wochen vor Ablauf des gültigen Ausweises beantragt werden. Neu ist zudem, dass die Stadt die Ausweise in Zukunft auch für kürzere Zeiträume von drei und sechs Monaten ausstellen kann.
Bei der Gestaltung der höheren Verwaltungsgebühren für Bewohnerparkausweise hat die Fachverwaltung den Wert der Flächen, die Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Parkplätze sowie die Personal- und Sachkosten für das Bewilligungsverfahren zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises berücksichtigt.
Mit der neuen Gebührensatzung wird der Kreis derer, die einen Ausweis fürs Bewohnerparken beantragen können, deutlich ausgeweitet. Jeder, der in einer Bewohnerparkzone wohnt und Halter eines Fahrzeugs ist oder es nachweislich dauerhaft nutzt, kann also in Zukunft einen Bewohnerparkausweis bekommen. Das ist auch eine Form des Bürokratieabbaus.
Die zukünftigen Bewohnerparkausweise können wie bisher online beantragt und direkt ausgedruckt werden. Sie sind aber weiterhin auch erhältlich in den Bürgerservice-Stellen und in den sechs Bezirksämtern der Stadt.
Internet: www.aachen.de/bewohnerparken
Herausgegeben am 28.06.2024