Absicht der Einziehung bzw. Teileinziehung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet Aachen
Klosterplatz/Johannes-Paul-II.-Straße/Fischmarkt/Rennbahn
Die Stadt Aachen beabsichtigt in ihrer Eigenschaft als Straßenbaubehörde und Träger der Straßenbaulast, den Klosterplatz (Gemarkung Aachen, Flur 83, Flurstück 1440) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Zusätzlich soll der bisher unbeschränkte Gemeingebrauch an den unten stehenden Straßenflächen wie folgt beschränkt werden (Teileinziehung):
- ein ca. 88 m langer Bereich der Johannes-Paul-II.-Straße ab der Einmündung der Ritter-Chorus-Straße bis zur Straße „Rennbahn“ (Gemarkung Aachen, Flur 83, Flurstück 1437 tlw.),
- ein ca. 22 m langes Teilstück der Straße „Fischmarkt“ (Gemarkung Aachen, Flur 83, Flurstück 1837 tlw.) und
- ein ca. 66 m langes Teilstück der Straße „Rennbahn“ (Gemarkung Aachen, Flur 83, Flurstück 2279 tlw.)
auf die zeitlich unbegrenzte Benutzung durch Fußgänger (Fußgängerzone), Fahrradfahrer und den Anliegerfahrverkehr zu den Garagen, privaten Einstellplätzen und sechs Behindertenparkplätzen sowie auf einen zeitlich begrenzten Fahrverkehr für das Liefern und Laden. Die Zeiten, in denen der Fahrverkehr für das Liefern und Laden zugelassen werden soll, sollen durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Verkehrszeichen und
–einrichtungen) geregelt werden.
Der Klosterplatz soll komplett als Verkehrsfläche eingezogen werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens sollen auf dieser städtischen Privatfläche Stellplätze an die Bewohner vermietet werden. Außerdem sollen auf diese Fläche sechs Behindertenparkplätze so angelegt werden, dass sie allen Behinderten zur Verfügung stehen.
Am 16.11.2010 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung im Haus Löwenstein statt, in der vor allem Fragen zum Thema Verkehr/Erschließung von Seiten der Bürger gestellt wurden. Dieser Schwerpunkt veranlasste die Verwaltung ein Gespräch mit der Domsingschule und der Elternpflegschaft zu führen, auf dessen Grundlage entsprechende Beschlussvorschläge hinsichtlich der Einrichtung einer Fußgängerzone in die politischen Gremien eingebracht wurden und auch beschlossen wurden. Nach Abschluss der Bauarbeiten (voraussichtlich Ende des Jahres 2012) soll dann die Einrichtung der Fußgängerzone erfolgen.
Der Klosterplatz soll daher nach § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) und den seither ergangenen Änderungen eingezogen bzw. Teile der Johannes-Paul-II.-Straße und des „Fischmarktes“ sowie der „Rennbahn“ nach § 7 Abs. 3 StrWG NRW teileingezogen werden. Für diese Maßnahmen sprechen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles.
Die Absicht der Einziehung bzw. Teileinziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs.4 StrWG NW öffentlich bekannt gemacht. Eine Karte mit Darstellung der jeweils betroffenen Straßenfläche wird beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Servicezeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung bzw. Teileinziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.
Aachen, den 22.07.2011
Im Auftrag
P r e u t h
Herausgegeben am 27.07.2011