Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial haben die Meldebehörden gemäß § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu männlichen und weiblichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, zu übermitteln:
-Familienname,
-Vorname,
-gegenwärtige Anschrift.
Bezüglich der Datenweitergabe steht dem Betroffenen gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz das Widerspruchsrecht zu.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerservice des Fachbereichs Bürgeramt im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz bzw. Wespienstraße 8-10 oder bei den Bezirksämtern zu erklären.
Aachen, den 22.08.2011
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Bürgerservice
Herausgegeben am 24.08.2011