Umlegungsausschuss
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 15.05.2012 beschlossene Umlegungsregelung für das Grundstück
Gemarkung Eilendorf, Flur 6, Flurstück 536
am 18.05.2012 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in der getroffenen Umlegungsregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Aachen, den 23.05.2012
Im Auftrag
Walter Tornow (Dienstsiegel)
Herausgegeben am 26.05.2012