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Veröffentlichung des Baulandkatasters für die Stadt Aachen

Veröffentlichung des Baulandkatasters für die Stadt Aachen gemäß § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 beschlossen, ein Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu erstellen.

Mit dieser Bekanntmachung gibt die Stadt Aachen ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters bekannt. Die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Aachen ist im Januar 2016 beabsichtigt.

Das Baulandkataster dient einer flächensparenden und nachhaltigen Siedlungsentwicklung und ist ein Baustein zum kommunalen Flächenmanagement. Es enthält Flächen, auf denen nach erster Einschätzung eine Wohnbebauung sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich denkbar ist. Neben einer Kartendarstellung enthält es unter anderem Angaben über Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Grundstücksgröße. Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster aber keine Angaben über Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer.

Das Baulandkataster bewirkt weder eine Bauverpflichtung noch eine Veräußerungsverpflichtung zum Zwecke der Bebauung. 

Die Unterlagen zum Baulandkataster können in der Zeit vom

14.12.2015 bis 15.01.2016

beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung in Aachen, Lagerhausstraße 20, 3. Obergeschoss, Raum 350 während der nachstehenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Ansprechpartner ist Herr Thomas Heinz, Raum 348, Tel.: 0241 / 432 6223.

Widerspruchsrecht

Betroffene Grundstückseigentümer, die mit der Veröffentlichung ihres Grundstücks nicht einverstanden sind, können innerhalb der in der Bekanntmachung gesetzten Frist Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist zu richten an: 

Stadt Aachen
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Baulandkataster –
Lagerhausstraße 20

52058 Aachen

Legen Bevollmächtigte Widerspruch ein, ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers erforderlich.

Ein vorgefertigtes Widerspruchsformular steht Ihnen online auf der Internetseite der Stadt Aachen zur Verfügung.

Bei Widersprüchen, die nach der Frist (15.01.2016) eingehen, werden die veröffentlichten Daten auch nachträglich noch gelöscht.

Aachen, den 03.12.2015

Der Oberbürgermeister                                     

P h i l i p p

Herausgegeben am 07.01.2016