Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Aachen mit ihren Anlagen
Öffentliche Bekanntgabe
Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Aachen mit ihren Anlagen
für das Haushaltsjahr 2016
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 26.10.2015 für die Dauer des Beratungsverfahrens während der Servicezeiten bei der Finanzsteuerung, Verwaltungsgebäude Johannes-Paul-II.-Str.1, 2. Etage, Zimmer 236, öffentlich aus und ist auf der Internet-Seite der Stadt Aachen unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html verfügbar.
Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 26.10.2015 erheben. Das Ende der Einwendungsfrist gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wird auf den 09.11.2015 festgesetzt. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Aachen, Verwaltungsgebäude Johannes-Paul-II.-Str.1, 2. Etage, Zimmer 236, erhoben werden.
Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Aachen, 21.10.2015
P h i l i p p
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 24.10.2015