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„Genehmigungsfähigkeit ist keine Selbstverständlichkeit“: Stadtkämmerin stellt Haushaltsplanentwurf 2025 vor

  • Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 schließt mit einem außerordentlich hohen Fehlbetrag von rund 74 Millionen Euro ab. Die Haushaltsgenehmigung gelingt nur durch den Einsatz eines globalen Minderaufwandes von bis zu 26 Millionen Euro.
  • Der Rückgang bei den Gewerbesteuererträgnissen und den Schlüsselzuweisungen belasten die Planung, dennoch verzichtet der Entwurf erneut auf Steuererhöhungen zur Haushaltskonsolidierung.
  • Der neue Hebesatz der Grundsteuer B zielt allein auf die Aufkommensneutralität für den städtischen Haushalt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.

Stadtkämmerin Annekathrin Grehling hat am 4. Dezember den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 bis 2028 in den Rat eingebracht.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 schließt mit einem außerordentlich hohen Fehlbetrag von rund 74 Millionen Euro ab. „Leider ist ein hohes Defizit derzeit die Regel in der kommunalen Familie Nordrhein-Westfalens. Kassenkredite erhöhen sich und Eigenkapital schrumpft“, führt Grehling aus.

Die vorliegende Planung wurde durch den Umstand erschwert, dass die Stadt Aachen fast 15 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen seitens des Landes erhalten hat. „Gleichzeitig hat sich der positive Trend bei der Gewerbesteuer nicht fortgesetzt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsentwurfseinbringung liegt das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen zwar immer noch auf sehr hohem Niveau, aber mehr als 18 Millionen Euro unter den Erwartungen“, führt Grehling aus. “Damit mussten wir unsere Ertragserwartung für die Planung natürlich entsprechend reduzieren“, so die Stadtkämmerin weiter.

Allerdings ist der Haushalt dennoch genehmigungsfähig. „Dies ist in diesen angespannten Zeiten keine Selbstverständlichkeit und gelingt nur durch den Einsatz eines globalen Minderaufwandes von bis zu 26 Millionen Euro jährlich“, so die Stadtkämmerin. Gleichzeitig mahnt Grehling: “Diese Sparvorgabe muss auch unterjährig erwirtschaftet werden und das wird mit Blick auf die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht einfach werden“

Mehr als 1,3 Milliarden Euro Aufwendungen und über 232 Millionen Euro für Investitionen stehen allein 2025 zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und der geplanten Investitionsvorhaben zur Verfügung. „Auch mit dem Haushaltsentwurf 2025 ist es gelungen, trotz aller Unsicherheiten so zukunftstragende Themen wie den Klimaschutz und die Mobilitätswende voranzutreiben und den finanziellen Boden dazu zu bereiten“, berichtet Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen. „Der Haushalt der Stadt Aachen hat für entsprechende Maßnahmen in den Jahren 2025 bis 2028 mehr als 134 Millionen Euro vorgesehen“, führt die Oberbürgermeisterin weiter aus.

Zugleich sichert der Haushalt die bestehenden Leistungsstrukturen ab und verzichtet dabei auf Steuererhöhungen. „Der Haushalt verzichtet bewusst auf eine Erhöhung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer, um die hiesige Wirtschaft nicht weiter zu belasten“, so die Oberbürgermeisterin. „Der neue Hebesatz der Grundsteuer B zielt allein auf die Aufkommensneutralität für den städtischen Haushalt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. Es geht nicht darum, zusätzliche Erträge zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu erzielen. Gleichwohl wird es nicht zu vermeiden sein, dass Einzelne womöglich aufgrund der Grundsteuerreform an sich stärker belastet werden“, erläutert Grehling.

Im nächsten Schritt Beratungen mit der Politik

Vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen am 12. März 2025 finden noch die Beratungen in den Fraktionen sowie anschließend in den Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und dem Finanzausschuss statt.

Haushaltsplanentwurf online einsehbar

Die Haushaltsrede der Kämmerin und der zur Beratung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2025 können ab sofort auch auf aachen.de/haushalt eingesehen werden. Außerdem bietet die Stadt hier die Möglichkeit, die zugrundeliegenden Zahlen benutzerfreundlich mit dem Interaktiven Haushalt zu durchforsten.

Herausgegeben am 05.12.2024

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