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Information des Versicherungsamtes

Aufgrund mehrerer Gerichtsurteile gibt es für Rentner*innen Änderungen zum Bezug von Teilrenten.

In der Vergangenheit musste eine Teilrente von mindestens 99 Prozent gewählt werden; nun ist die Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent ebenfalls gültig und wird nicht als Vollrente gewertet. Damit ist der Rentenverzicht deutlich geringer. Auf Antrag kann, für maximal vier Kalenderjahre, eine rückwirkende Änderung gefordert werden. Die Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung neu berechnet. Das Versicherungsamt hilft bei der Beantragung der Neuberechnung.

Rentner*innen, die Familienangehörige pflegen oder noch arbeiten, beziehen häufig eine Teilrente damit weiter Rentenbeiträge gezahlt werden oder auch Ansprüche auf Krankengeld bestehen bleiben. Dafür darf keine Vollrente bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 0241 432-3533 oder aachen.de/Rente 

Herausgegeben am 16.07.2024

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