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Kommunalwahl 2025: Kreiswahlausschuss beschließt Wahlbezirke

Der Kreiswahlausschuss hat in der heutigen Sitzung, 19. Dezember 2024, die Einteilung des städtischen Wahlgebietes für die Kommunalwahl in 33 Wahlbezirke einstimmig beschlossen. Das Wahlamt hatte im Vorfeld eine Neueinteilung von 29 auf 33 Kommunalwahlbezirke vorgeschlagen und den Fraktionen vorgelegt.

Die Neugliederung trägt insbesondere dem Paragraphen 4 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz Rechnung. Danach sollen räumliche Zusammenhänge bei der Abgrenzung der Wahlbezirke möglichst gewahrt bleiben. Soweit Stadtbezirke vorhanden sind, soll die Bezirkseinteilung eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 Prozent nach oben oder unten betragen. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen bis zu 25 Prozent möglich. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mussten auch einige Stimmbezirke verändert werden. Einzelne Straßenzüge wurden in andere Stimmbezirke überführt, Regionalwahlbezirke wurden nicht verändert.

Herausgegeben am 19.12.2024

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