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Bewohnerparkzone „U“: Ab sofort können Ausweise beantragt werden

Die Stadt lässt die neue Bewohnerparkzone „U“ zwischen Körnerstraße, Hohenstaufenallee, Morillenhang und Amsterdamer Ring zurzeit einrichten. Die Parkscheinautomaten stehen bereits, zurzeit werden die Schilder aufgestellt. Die neue Parkregelung zum Bewohnerparken gilt vom 15. Juli 2024 an. Die Stadt geht davon aus, dass das Bewohnerparken den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert.

Ab sofort können die Bewohner*innen ihre Parkausweise beantragen. Das ist zum einen online über das Serviceportal der Stadt Aachen möglich. Die Ausweise können dann direkt ausgedruckt werden (https://serviceportal.aachen.de/). Zum anderen können die Bewohnerparkausweise auch persönlich beantragt werden, allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe: im Bürgerservice am Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1, oder in einem der sechs Bezirksämter. Termine sind über die Internetseite www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 zu vereinbaren.

Neue Parkausweise gibt es auch für die erweiterten Zonen „J1“ und „W“. Die bestehende Parkzone „J1“ wird um die Straßen Morillenhang zwischen Lütticher Straße und Im Johannistal, Im Johannistal zwischen Morillenhang und Pottenmühlenweg und Lütticher Straße zwischen Boxgraben und Körnerstraße erweitert. Der Parkzone „W“ werden der Barbarossaplatz, die Hohenstaufenallee halbseitig zwischen Mariabrunnstraße und Barbarossaplatz sowie die Mariabrunnstraße, Wichernstraße und Weberstraße hinzugefügt. Hier gelten die neuen Parkregeln ebenfalls ab 15. Juli.

Berechtigte Bewohner*innen der Zonen können einen Bewohnerparkausweis für ihre Zone erhalten. Für die Ausstellung des Ausweises ist zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Wer zukünftig in der neuen Bewohnerparkzone „U“ und in den erweiterten Zonen „J1“ und „W“ sein Kraftfahrzeug abstellen möchte und keinen Bewohnerparkausweis für diese Zonen hat, muss montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Gebühr in Höhe von mindestens einem Euro zahlen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden. Für die neue Parkzone „U“ gibt es ein Tagesticket zum Preis von acht Euro. In der Parkzone „W“ gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden.

www.aachen.de/bewohnerparken    

     

Herausgegeben am 20.06.2024

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