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Briefwahl



 

Hier Briefwahl online beantragen

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorlage eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Dem Wahlschein werden automatisch alle Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in jedem Wahllokal in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt Aachen wählen.

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie beim Bereich Wahlen Aachen-Mitte oder, sofern Sie in einem der Stadtbezirke wohnen, im dortigen Bezirksamt persönlich (unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines gültigen Ausweißdokumentes) oder schriftlich beantragen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • (alle) Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Der Antrag auf Übersendung auf Briefwahlunterlagen ist an die folgende Adresse zu senden:

Bereich Wahlen Aachen-Mitte
Blücherplatz 43
52068 Aachen
Email: wahlen@mail.aachen.de
Fax: 0241/432-1607

Zudem können Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden.

An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?

Der Wahlschein wird mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift) gesendet.

Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Stelle für die Briefwahl vor Ort öffnet ca. 4 Wochen vor der Wahl.

Wann muss ich Briefwahl beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Bitte beachten Sie, dass die Wahlunterlagen erst ab dem 20. August bereitliegen.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, d. h. bis zum 11.09.2020, 18:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.

Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann daher frühestens etwa vier Wochen vor der Wahl erfolgen.

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?
Sie erhalten auf Ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:

  • Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten des Bereichs Wahlen Aachen-Mitte eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
  • Einen amtlichen Stimmzettel (blau)
  • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (grau).
  • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (orange), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
  • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.


Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden, dass er am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht.

Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

Wie kann ich in einem anderen Stimmbezirk wählen?
Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in „Ihrem“ Stimmbezirk wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig einen Wahlschein beantragt haben. Mit diesem können Sie einen beliebigen Stimmbezirk innerhalb der Stadt Aachen aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein.

Wichtig:
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, d. h. bis zum 12.09.2020, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Am Wahltag selbst ist dies nicht mehr möglich!